AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.07.2026 04:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-319750-2024/

Beschaffung eines Ion Endoluminal System von Intuitive (bestehend aus Bronchoskopie-Einheit plus C-Bogen mit Navigationsschnittstelle zum Intuitive ION von Siemens Healthineers)

Notice-ID: ted-319750-2024 · Procedure-ID: 13a10639-0e30-40eb-995a-ecc3cc99b243

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Bonn AöR
Veröffentlicht
30.05.2024
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
33100000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
1.030.128 €

Beschreibung

Die vaskuläre Robotik ist ein Teilprojekt im Rahmen des Projekts Innovative Secure Medical Campus (kurz ISMC). Aufbauend auf einem innovativen Digitalisierungskonzept sollen die Diagnostik und die Behandlung der Patientinnen und Patienten inkl. robotergestützte Interventionen sowie die allgemeinen Prozesse entlang der Patienten Journey am UK Bonn optimiert werden. In diesem Kontext beabsichtigt das Universitätsklinikum Bonn AöR, das Ion Endoluminal System von Intuitive in Verbindung mit CIOS Spin (C-Bogen mit Navigationsschnittstelle zu Intuitive ION) von Siemens Healthineers AG für die Sektion Pneumologie (Med. Klinik II) und die Sektion Thoraxchirurgie (Klinik für Allgemein, Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie) und die Klinik für diagnostische und interventionelle Radiologie am Universitätsklinikum Bonn innerhalb des DKG- Lungenkrebszentrum Helios Klinikum/Johanniter Krankenhaus/ Universitätsklinikum Bonn zu beschaffen.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
30.05.2024
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 09.06.2024 — abgelaufen
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).