AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=859606) · Abgerufen am 23.08.2026 14:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-319808-2026/

Redaktionelle Bearbeitung wissenschaftlicher Texte (u.a. Lektorat, Satz, Website)

Notice-ID: ted-319808-2026 · Procedure-ID: ba65f7a4-c8dd-42e0-9953-e1b962d944e2

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Köln
Veröffentlicht
08.05.2026
Frist (Submission)
10.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79550000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Auftragsgegenstand sind zum einen die Vorarbeiten zur Aufbereitung von Forschungsergebnissen und wissenschaftlichen Texten. Hierzu gehören zeitgemäße Empfehlungen und Vorschläge zu Struktur, Aufbau, Gestaltung und Layout. Zu berücksichtigen sind hierbei unterschiedliche Kommunikationskanäle (Print und Digital, Website und Social Media) und die Erreichung verschiedener Zielgruppen (Wissenschaft, FachexpertInnen, MultiplikatorInnen, PraxisanwenderInnen, Journalismus, Politik). Zum anderen übernimmt der Auftragnehmer die darauffolgenden umzusetzenden Arbeiten der Redaktion, des Lektorats, Korrektorats und Designs für die unterschiedlichen Anwendungsfelder.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.12.2026
Ende
14.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
82 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).