AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YRQYT6W2WG6P/documents) · Abgerufen am 04.08.2026 07:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-320107-2025/

Abschleppleistungen und Sicherstellungen von (Kraft)-Fahrzeugen aller Art

Notice-ID: ted-320107-2025 · Procedure-ID: d049a212-575f-453f-95d9-b6c646eaebe4

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Stammdaten

Auftraggeber
Polizeipräsidium Köln, Köln
Veröffentlicht
10.04.2025
Frist (Submission)
03.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50118400 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
2.800.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen (z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen (z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Vergabe-Nr.: 2025-006 Abschleppleistungen und Sicherstellungen von (Kraft-)Fahrzeugen aller Art Seite 20 von 37 Los 27 BAB A 560 AD St. Augustin bis Ausbauende B8 km 0 bis 13,16 B 56 St. Augustin-Menden bis Siegburg-Zentrum km 0 bis 2,61 Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 t zGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 t zGM bis 18 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 zGM bis 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Los 28 — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschi-nen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschi-nen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschi-nen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) — Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschi-nen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger)

Lose

30 Lose (max. 30 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
140 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).