AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Innenstadt am Wasser: Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff HOAI
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Nordhorn
- Veröffentlicht
- 30.05.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 167.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI (2021) Die Planungsleistungen sollen für folgende Bauwerke erbracht werden: 1. das Hafenbecken / Wasserbecken inklusive der notwendigen Spundwandanlagen 2. die Steganlagen und Bootsanlegestellen 3. die Sitzstufenanlagen. Die Planungsgrundlagen ergeben sich aus den Anlagen im Bereich der Teilnahmeunterlagen zum Projekt (im Deutschen Vergabeportal). Der Stadt Nordhorn steht es hierbei frei, die Planungsanforderungen aufgrund von förderrechtlichen, städtebaulichen oder auch Budgetgründen anzupassen. Leistungsinhalt sind alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 gemäß Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4), Nummer 12.1 HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 12.2 HOAI wird das Bauvorhaben der Honorarzone II zugeordnet. Es wird von anrechenbaren Kosten i.H.v. 1.600.000 EUR ausgegangen. Neben den Grundleistungen werden nachfolgende besondere Leistungen Vertragsinhalt: - Koordinierung der anderen fachlich Beteiligten (insbesondere Tragwerksplaner) - Örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage 12 zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5 HOAI Die Vergabe von weiteren erforderlichen Besonderen Leistungen erfolgt grundsätzlich schriftlich. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis von Stundennachweisen zu den angebotenen / vereinbarten Stundensätzen. Sollten zusätzliche Leistungen notwendig werden erfolgt die Abrechnung dieser schriftlich beauftragten Leistung wie zuvor beschrieben. Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 - 4 - Stufe 2: Leistungsphase 5 - 6 - Stufe 3: Leistungsphasen 7 - 9. In allen Projektstufen wird eine regelmäßige Vor-Ort-Präsenz erwartet: - Leistungsphasen 1-6 in der Regel 1 x monatlich - Leistungsphasen 7-9 in der Regel 1 x wöchentlich (Oberbauleitung mindestens Teilnahme an allen regelmäßigen Baubesprechungen). Die Bauoberleitung (Leistungsphase 8) hat die Baumaßnahme in vollem Umfang zu betreuen und dafür Sorge zu tragen, dass die abgefragten Bauleistungen im Sinne des Bauherrn komplett erbracht werden. Von der Örtlichen Bauüberwachung wird erwartet, dass diese an den wöchentlichen Baubesprechungen teilnimmt und mindestens an zwei weiteren Tagen pro Woche Kontrollen der Baustelle vornimmt (mindestens 3 Präsenztage pro Woche). Die Planungsleistungen der Stufe 1 und 2 sollen in den Jahren 2024 und 2025 erfolgen. Die Baumaßnahme soll nach derzeitigen Planungen bis 2027 abgeschlossen werden. Die Stadt Nordhorn ist bestrebt die Maßnahme schneller umzusetzen, es muss aber insbesondere aus genehmigungs- und fördertechnischen Gründen auch mit einer späteren Umsetzung (maximal bis Mitte 2028) kalkuliert werden. Die Tragwerksplanung, die Planung der Verkehrs- und Freianlagen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Für diese Leistungen erfolgen parallele Vergabeverfahren. Es besteht die Möglichkeit sich an mehreren Vergabeverfahren zu beteiligen.
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.01.2024
- Vergabeergebnis