AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.05.2026 13:18 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-320141-2026/

Deutschland – Betriebliche Gesundheitsfürsorge – Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung

Notice-ID: ted-320141-2026 · Procedure-ID: 132b2f0e-668c-423e-ae8b-3c41eb9ee105

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Stammdaten

Auftraggeber
Komm.ONE AöR
Veröffentlicht
11.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85147000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik

Beschreibung

Diese Ausschreibung betrifft die arbeitsmedizinische Betreuung für Komm.ONE und die endica GmbH. Die Aufgaben des Betriebsarztes richten sich nach § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer alle relevanten staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzbestimmungen, einschließlich künftiger Änderungen, kennt und anwendet. Die dort genannten Aufgabenfelder (Beratung bei Planung und Beschaffung, Arbeitsphysiologie, Untersuchung der Arbeitnehmer etc.) gelten als vereinbarter Mindeststandard und werden hier nicht erneut einzeln aufgeführt. Die Laufzeit des Vertrags beginnt ab dem 01.04.2026 und beträgt 2 Jahre. Der Auftraggeber kann den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer, zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoptionen), sofern der Vertrag nicht bis spätestens sechs (6) Monate vor dem Vertragsende gekündigt wird (Verlängerungsoption gilt als gezogen). Der Vertrag endet somit spätestens zum 31.03.2030, einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht. Grundsätzlich wird angestrebt, den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Leistungsbeginn nicht erfolgen, gilt als Leistungsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen. — Diese Ausschreibung betrifft die arbeitsmedizinische Betreuung für Komm.ONE und die endica GmbH. Die Aufgaben des Betriebsarztes richten sich nach § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer alle relevanten staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzbestimmungen, einschließlich künftiger Änderungen, kennt und anwendet. Die dort genannten Aufgabenfelder (Beratung bei Planung und Beschaffung, Arbeitsphysiologie, Untersuchung der Arbeitnehmer etc.) gelten als vereinbarter Mindeststandard und werden hier nicht erneut einzeln aufgeführt. Die Laufzeit des Vertrags beginnt ab dem 01.04.2026 und beträgt 2 Jahre. Der Auftraggeber kann den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer, zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoptionen), sofern der Vertrag nicht bis spätestens sechs (6) Monate vor dem Vertragsende gekündigt wird (Verlängerungsoption gilt als gezogen). Der Vertrag endet somit spätestens zum 31.03.2030, einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht. Grundsätzlich wird angestrebt, den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Sollte ein Zuschlag bis zum geplanten Leistungsbeginn nicht erfolgen, gilt als Leistungsbeginn der Tag, an dem der Zuschlag erteilt wird. In diesen Fällen haben die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich zu erfolgen.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).