AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.05.2026 15:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-320199-2026/

Deutschland – Fernmeldedienste – Gigabitausbau in den Kommunen Albershausen, Börtlingen, Dürnau und Heiningen -Lückenschluss-Programm

Notice-ID: ted-320199-2026 · Procedure-ID: b781b6cb-78be-46c8-9c1f-bbbd666fadd8

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Stammdaten

Auftraggeber
Zweckverband Gigabit Landkreis Göppingen
Veröffentlicht
11.05.2026
Frist (Submission)
05.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
CPV-Code
64200000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Telekommunikation
Geschätzter Wert
4.000.000 €

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur in den „Lückenschluss-Gebieten“ des Zweckverbandes Gigabit Landkreis Göppingen, hier in der Kommune Albershausen. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 7 Adressen in der Gemeinde Albershausen unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das sogenannte Gesamtprojektvolumen im jeweiligen Los nicht überschritten werden darf. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Angebotsabgabe für das betreffende Los die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Feld „Finanzierung – Gesamt förderfähige Ausgaben (Wirtschaftlichkeitslücke) in EUR (netto) (automatisch errechnet)“ der Anlage Wirtschaftlichkeitslückenberechnung den im jeweils dem Los zugehörigen Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Betrag „Gesamtfinanzierung“ nicht überschreiten darf. Eine Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots für das jeweilige Los vom weiteren Verfahren. — Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur in den „Lückenschluss-Gebieten“ des Zweckverbandes Gigabit Landkreis Göppingen, hier in der Kommune Börtlingen. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 67 Adressen in der Gemeinde Börtlingen unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das sogenannte Gesamtprojektvolumen im jeweiligen Los nicht überschritten werden darf. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Angebotsabgabe für das betreffende Los die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Feld „Finanzierung – Gesamt förderfähige Ausgaben (Wirtschaftlichkeitslücke) in EUR (netto) (automatisch errechnet)“ der Anlage Wirtschaftlichkeitslückenberechnung den im jeweils dem Los zugehörigen Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Betrag „Gesamtfinanzierung“ nicht überschreiten darf. Eine Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots für das jeweilige Los vom weiteren Verfahren. — Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur in den „Lückenschluss-Gebieten“ des Zweckverbandes Gigabit Landkreis Göppingen, hier in der Kommune Dürnau. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 23 Adressen in der Gemeinde Dürnau unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das sogenannte Gesamtprojektvolumen im jeweiligen Los nicht überschritten werden darf. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Angebotsabgabe für das betreffende Los die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Feld „Finanzierung – Gesamt förderfähige Ausgaben (Wirtschaftlichkeitslücke) in EUR (netto) (automatisch errechnet)“ der Anlage Wirtschaftlichkeitslückenberechnung den im jeweils dem Los zugehörigen Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Betrag „Gesamtfinanzierung“ nicht überschreiten darf. Eine Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots für das jeweilige Los vom weiteren Verfahren. — Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur in den „Lückenschluss-Gebieten“ des Zweckverbandes Gigabit Landkreis Göppingen, hier in der Kommune Heiningen. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 23 Adressen in der Gemeinde Heiningen unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das sogenannte Gesamtprojektvolumen im jeweiligen Los nicht überschritten werden darf. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Angebotsabgabe für das betreffende Los die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Feld „Finanzierung – Gesamt förderfähige Ausgaben (Wirtschaftlichkeitslücke) in EUR (netto) (automatisch errechnet)“ der Anlage Wirtschaftlichkeitslückenberechnung den im jeweils dem Los zugehörigen Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Betrag „Gesamtfinanzierung“ nicht überschreiten darf. Eine Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots für das jeweilige Los vom weiteren Verfahren.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

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