AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.07.2026 11:00 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-320496-2025/

Neubau Campus Sandheide - Fliesen und Betonwerksteinarbeiten FZ1+FZ2

Notice-ID: ted-320496-2025 · Procedure-ID: da5c0b8c-7a4d-488b-87d1-fc583f7f4005

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Mettmann- Der Landrat, Amt 10, Mettmann
Veröffentlicht
16.05.2025
Frist (Submission)
18.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45431000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Durch den Fachbereich Immobilienmanagement Neubau der Stadt Erkrath und durch das Amt 23 für Hoch- und Tiefbau des Kreises Mettmann wird im Stadtteil Hochdahl gemeinsam der Neubau zweier Schulen samt weiterer Gebäude und den dazugehörigen Außenflächen für den Schul- und Quartiersbedarf geplant. Das Bauprojekt besteht aus einer dreizügigen Grundschule (zwei Gebäuden GS 1, GS 2), einem Gemeinschaftshaus (GH), einer Förderschule (zwei Gebäude FZ 1 und FZ 2), einer Zweifachsporthalle, Verbindungsgänge (VG1-4) sowie den dazugehörigen Schulhöfen, Stellplätzen und einem Außenbereich (Campuspfad), der der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen wird. Diese Ausschreibung "Fliesen und Betonwerksteinarbeiten" bezieht sich auf die Gebäude FZ1 und FZ2.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.12.2025
Ende
10.04.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
58 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).