AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YRWHKFQ/documents) · Abgerufen am 01.10.2026 18:29 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-320551-2026/

Sammlung, Beförderung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Landkreis OPR

Notice-ID: ted-320551-2026 · Procedure-ID: 3187af91-7050-40eb-8733-b00ebb2e8bd6

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Neuruppin
Veröffentlicht
07.05.2026
Frist (Submission)
11.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landkreis OPR ist als örE für die Sammlung, Beförderung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen im Entsorgungsgebiet des Landkreises zuständig. Die Sammlung, Beförderung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne der AVV, die dem örE entsprechend der gültigen Abfallentsorgungssatzung des Landkreises OPR zu überlassen sind, sowie die Bereitstellung von Sicherheitsbehältern für die vorübergehende Lagerung von gefährlichen Abfällen, ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Alles weitere entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).