AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/320566-2024) · Abgerufen am 08.09.2026 18:00 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-320566-2024/

Innenstadt am Wasser: Verkehrsanlagen gem. §§ 45 ff. HOAI

Notice-ID: ted-320566-2024 · Procedure-ID: e0b35215-b1cf-440d-aa2c-0ba99d9036ea

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Nordhorn
Veröffentlicht
30.05.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
135.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen für Verkehrsanlagen gem. §§ 45 ff. HOAI (2021) Die Planungsleistungen sollen für alle zur Umsetzung notwendigen Tragwerke (z.B. Spundwandanlagen, Steganlagen, Bootsanleger usw.) erbracht werden. Die Planungsleistungen sollen für den Bereich der Seeuferstraße bzw. die Morsstiege erbracht werden. Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 gemäß Anlage 13 (zu § 47 Absatz 2), Nummer 13.1 HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 13.2 HOAI wird das Bauvorhaben der Honorarzone III zugeordnet. Es wird von anrechenbaren Kosten LPH 1-3 i.H.v. 1.000.000 EUR ausgegangen. Es wird von anrechenbaren Kosten LPH 4-9 i.H.v. 350.000 EUR ausgegangen Neben den Grundleistungen sollen nachfolgende besondere Leistungen Vertragsinhalt werden: - Örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage 13.1 LPH 8 zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5 HOAI (Diese besondere Leistung bezieht sich auf den für die Ausführung vorgesehenen Bereich am Hafenbecken) Die Vergabe von weiteren erforderlichen Besonderen Leistungen erfolgt grundsätzlich schriftlich. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis von Stundennachweisen zu den angebotenen / vereinbarten Stundensätzen. Sollten zusätzliche Leistungen notwendig werden erfolgt die Abrechnung dieser schriftlich beauftragten Leistung wie zuvor beschrieben. Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen: - Stufe 1: Leistungsphase 1 - 2 (für den Gesamtabschnitt Seeuferstraße bis Morsstiege) Leistungsphase 3 - 4 (alle weiteren Leistungsphasen mit reduzierten Planungsabschnitt) - Stufe 2: Leistungsphase 5 - 6 - Stufe 3: Leistungsphase 7 - 9 In allen Projektstufen wird eine regelmäßige Vor-Ort-Präsenz erwartet: - Leistungsphasen 1 - 6 in der Regel 1 x monatlich - Leistungsphasen 7 - 9 in der Regel 1 x wöchentlich (Oberbauleitung mindestens Teilnahme an allen regelmäßigen Baubesprechungen). Die Bauoberleitung (Leistungsphase 8) hat die Baumaßnahme in vollem Umfang zu betreuen und dafür Sorge zu tragen, dass die abgefragten Bauleistungen im Sinne des Bauherrn komplett erbracht werden. Von der Örtlichen Bauüberwachung wird erwartet, dass diese an den wöchentlichen Baubesprechungen teilnimmt und mindestens an zwei weiteren Tagen pro Woche Kontrollen der Baustelle vornimmt (mindestens 3 Präsenztage pro Woche). Die Planungsleistungen der Stufe 1 und 6 sollen bis Ende 2025 erfolgen. Die Planungsleistungen der Stufe 7 und 9 sollen bis Ende 2027 erfolgen. Die Baumaßnahme soll nach derzeitigen Planungen bis 2027 abgeschlossen werden. Die Stadt Nordhorn ist bestrebt die Maßnahme schneller umzusetzen, es muss aber insbesondere aus genehmigungs- und fördertechnischen Gründen auch mit einer späteren Umsetzung (maximal bis Mitte 2028) kalkuliert werden. Die Planung der Ingenieurbauwerke, die Tragwerksplanung und die Planung der Freianlagen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Für diese Leistungen erfolgen parallele Vergabeverfahren. Es besteht die Möglichkeit sich an mehreren Vergabeverfahren zu beteiligen.

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).