AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
WIR-KITAs StromGas26-28
Stammdaten
- Auftraggeber
- WIR-KITAS gem. GmbH, Meschede
- Veröffentlicht
- 08.05.2026
- Frist (Submission)
- 29.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 09310000 — Erdöl, Strom und Energie
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die WIR-KITAs gem. GmbH ist ein großer katholischer Kita-Trägerverbund im Erzbistum Paderborn, der 179 Kindertageseinrichtungen in den Städten Hamm und Siegen sowie den Kreisen Soest, Hochsauerland, Olpe und Siegen-Wittgenstein umfasst. Der Verbund gilt als größter Kita-Trägerverbund in dieser Region. Für die angeschlossenen Träger der Kindertageseinrichtungen beschafft die WIR-KITAs gem. GmbH als Auftraggeber in 2 Losen Strom- und Gaslieferungen in den Jahren 2026 bis 2028. Der Lieferbeginn soll schnellstmöglich nach der Zuschlagserteilung aufgenommen werden; Vertragsende ist der 31.12.2028. Es handelt sich jeweils um rd. 180 Stromabnahmestellen und 134 Erdgasabnahmestellen, die nicht leistungsgemessen sind. Die jährlichen Liefermengen belaufen sich auf 1,8 GWh Strom und 9,5 GWh Erdgas. Für beide Energiearten werden Festpreisverträge je Kalenderjahr ausgeschrieben. Umlagen, Abgaben, Entgelte und Steuern sollen ausgewiesen und separat berechnet werden. Der Energiepreis muss für die Strom- und Gaslieferung jeweils für das Kalenderjahr einheitlich sein. Ein Grundpreis je Abnahmestelle ist möglich.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.08.2026
- Ende
- 31.12.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 1 Monat
- Eilverfahren
- Ja — verkürzte Mindestfristen
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 29.05.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster - Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.