AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXVHYMYYTVD8EARL/documents) · Abgerufen am 01.09.2026 17:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-321099-2026/

Bahnunterhaltung Rahmenvertrag Einzelmaßnahmen

Notice-ID: ted-321099-2026 · Procedure-ID: 36523290-d3b8-4f32-afb2-3300313084ba

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Stammdaten

Auftraggeber
Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH, Bremervörde
Veröffentlicht
08.05.2026
Frist (Submission)
09.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45234100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Abschluss eines Rahmenvertrags zur Durchführung von Instandsetzungsarbeiten im Bereich Oberbau-, Erd-, Durchlass-, Schweiß- sowie Zusammenhangsarbeiten zur Sicherstellung der Instandhaltung und Funktionsfähigkeit der Eisenbahninfrastruktur. Der Leistungsumfang umfasst die bedarfsgerechte Ausführung von Bau-, Reparatur- und Erhaltungsmaßnahmen einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen gemäß den technischen und betrieblichen Anforderungen des Auftraggebers.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.12.2030
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
24 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).