AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.05.2026 12:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-321536-2026/

Deutschland – Verpflegungsdienste für Schulen – Lieferung von Speiseversorgung für das Gymnasium „Am Breiten Teich“ in Borna

Notice-ID: ted-321536-2026 · Procedure-ID: 019e0184-c22d-4eee-b7a2-6012a46ad20a

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Borna
Veröffentlicht
11.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
55524000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Geschätzter Wert
2.813.760 €

Beschreibung

Es soll das Gymnasium „Am Breiten Teich“ in Borna mit der Speiseversorgung beliefert und versorgt werden, und zwar mit Mittagessen durch Cook & Hold - Verfahren, ergänzt durch eine Auswahl an frischen Produkten, Convenience - Produkten und vegetarischen Produkten. Es sind Getränke zur Verfügung zu stellen (Wasserspender u.a.). Es sind derzeitig 879 Schüler und ca. 98 Lehrkräfte vorhanden. Die Speiseversorgung wird durch Schüler und Lehrer wahrgenommen. Darüber hinaus sind 5% Spontanessen zu berücksichtigen. Eine Imbissversorgung ist zu realisieren. Der Bieter hat zu berücksichtigen, dass die Schule die Gründung einer Schülerfirma beabsichtigt, die zukünftig Snack-Angebote (Obst und Gemüse) realisieren will. Insofern hat der Bieter mit dieser Schülerfirma unter anderem durch den Austausch von Informationen zusammen zu arbeiten und diese Projektidee nicht zu behindern. Die Essensausgabe soll für die Mittagsversorgung in den vorhandenen 2 Pausenzeiten von 11.00 Uhr bis 11.45 Uhr und von 13.15 Uhr bis 13.40 Uhr erfolgen. Die Ausgabezeiten sind nach den Klassenstufen gestaffelt.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).