AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.05.2026 14:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-321751-2026/

Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Netzwerksicherheitsprodukte des Herstellers Infoblox Los 2

Notice-ID: ted-321751-2026 · Procedure-ID: acbea588-7fc1-46a5-84d4-3dd4841e4d62

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Veröffentlicht
11.05.2026
Frist (Submission)
11.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software

Beschreibung

Aus dieser Rahmenvereinbarung (Los 2) kann bis zu einem Höchstwert von 20.500.000 € netto abgerufen werden. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 1 Jahre mit 3x 1 Jahr optionaler Verlängerungsmöglichkeit. Somit beträgt die maximale Laufzeit 4 Jahre. Die Gesamtleistung ist in 2 Mengenlose aufgeteilt. Nur aus organisatorischen Gründen erfolgt die Losaufteilung über parallellaufende Vergabeverfahren. Folgende Lose werden ausgeschrieben (Kurzbezeichnung): Netzwerksicherheitsprodukte des Herstellers Infoblox Los 1 (Ressorts: AA, BT, BKM, BMEL, BMF, BMFTR, BMG, BMI, BMJV, BMLEH) und Netzwerksicherheitsprodukte des Herstellers Infoblox Los 2 (dieses Verfahren) (Ressorts: BKAmt, BMAS, BMVI, BMWi, BRH). Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird im ersten Schritt nach den in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zum Abruf des angegebenen Gesamtvolumens besteht nicht.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).