AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Dezentrale Schmutzwasserbeseitigung und Erbringung weiterer Leistungen im Verbandsgebiet des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Parchim-Lübz (WAZV)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Wasser- und Abwasserzweckverband Parchim-Lübz, Parchim
- Veröffentlicht
- 23.04.2026
- Frist (Submission)
- 27.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90400000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Los 1: Abfuhr von Schmutzwasser aus ASG und Fäkalschlämmen aus KKA sowie Pumpwerksreinigung- Auftragsgegenstand ist das Entleeren des in Kleinkläranlagen anfallenden Fäkalschlammes und des in abflusslosen Gruben gesammelten Schmutzwassers, sowie der Transport zu den Kläranlagen Dobbertin, Parchim und Lübz. Los 2: Abfuhr von Schlämmen aus Schlammspeichern und Vorklärschächten- Die im Verbandsgebiet des WAZV abgeholten Überschussschlämme und Inhalte aus Vorklärschächten sind durch den Auftragnehmer zu der verbandseigenen Kläranlage Dobbertin zu verbringen und einzuleiten. — Los 1: Abfuhr von Schmutzwasser aus ASG und Fäkalschlämmen aus KKA sowie Pumpwerksreinigung- Auftragsgegenstand ist das Entleeren des in Kleinkläranlagen anfallenden Fäkalschlammes und des in abflusslosen Gruben gesammelten Schmutzwassers, sowie der Transport zu den Kläranlagen Dobbertin, Parchim und Lübz. Los 2: Abfuhr von Schlämmen aus Schlammspeichern und Vorklärschächten- Die im Verbandsgebiet des WAZV abgeholten Überschussschlämme und Inhalte aus Vorklärschächten sind durch den Auftragnehmer zu der verbandseigenen Kläranlage Dobbertin zu verbringen und einzuleiten.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2029
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 58 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.05.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.