AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Schohe Haus: Sanierung, Umbau und Erweiterung zum „Haus Sulzbach“ in Sulzbach a. Main – Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Stammdaten
- Auftraggeber
- Markt Sulzbach a. Main
- Veröffentlicht
- 20.05.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Zuschlagswert
- 121.076 €
Beschreibung
Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung (Fachplanungsleistungen nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.) HLS für die Anlagengruppen 1 + 2 + 3 und 8 nach § 53 HOAI, - stufenweise Beauftragung derGrundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen, - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM. Besondere Leistungen: -Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) sowie -Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (weitere Stufen); Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst. Die Abbruch- und Demontagearbeiten sollen durch den HLS-Fachplaner geprüft und geplant werden. Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und Förderzusagen beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. Der beauftragte Architekt arbeitet aktuell ein erstes Konzept für das „Haus Sulzbach“ aus. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung erbracht. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Ingenieure Wüst GmbH
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Zuschlag
- Zuschlag