AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
B1 BÜ Beseitigung Wust - FL Lärmschutzwände
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte Potsdam, Potsdam
- Veröffentlicht
- 19.05.2025
- Frist (Submission)
- 08.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die 3 Lärmschutzwände werden in Bereich der B 1 östlich der Brücke über die Bahn errichtet. Aufgrund der Untergrundbedingungen und der angrenzenden Bebauung werden die Bauwerke auf Bohrpfähle mit einem Durchmesser von 75 cm und einer Länge von 7,5 m tiefgegründet. Die Bohrpfähle sind aus Stahlbeton C30/37 mit Betonstahl B500B herzustellen. Die Hauptparameter der zu errichtenden Lärmschutzwände sind: LSW 1: Bauart : Aluminium Einwirkung: Windzone 2 nach DIN EN 1991-1-4 Differenzhöhe (bis OK LSW): < 7,00 m Höhe: 6,00 m über Gradiente Gesamtlänge: 141 m Lärmschutzwand - Ansichtsfläche: 800 m² Absorptionsgruppe: hoch absorbierend LSW 2: Bauart: Aluminium/ Glas Einwirkung: Windzone 2 nach DIN EN 1991-1-4 Differenzhöhe (bis OK LSW): < 7,00 m Höhe: 6,00 m über Gradiente Gesamtlänge: 95 m Lärmschutzwand - Ansichtsfläche: 520 m² Absorptionsgruppe: hoch absorbierend LSW 3: Bauart: Aluminium/ Glas Einwirkung: Windzone 2 nach DIN EN 1991-1-4 Differenzhöhe (bis OK LSW): < 7,00 m Höhe: 6,00 m über Gradiente Gesamtlänge: 278 m Lärmschutzwand - Ansichtsfläche: 1.588 m² Absorptionsgruppe: hoch absorbierend Die LSW 3 und Teile der LSW 2 sind als transparente aborbierende (A2) Elemente mit hochabsorbierenden Sockel (1,5 m) herzustellen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 29.09.2025
- Ende
- 25.09.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 08.07.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.