AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Dachsanierung Schaezlerpalais in Augsburg, Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff HOAI 2021, LPH 1-6, bei stufenweiser Beauftragung.
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Augsburg, Augsburg
- Veröffentlicht
- 07.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71327000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff HOAI 2021, LPH 1-6, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden. Aus der stufenweisen Beauftragung (gemäß Auftragsbekanntmachung unter 5.1.1 Zweck: Optionen) können keine Forderungen weiterer Leistungsstufen, Bauabschnitte oder Besonderer Leistungen abgeleitet werden. ----- Das Schaezler-Palais befindet sich in der Altstadt der Stadt Augsburg und wurde 1765 bis 1767 errichtet. Die Hauptfassade befindet sich in der Maximilianstraße, der langgestreckte Seitenflügel in der Katharinengasse. Das dreigeschossige Gebäude verfügt über einen reich ausgestatteten Rokoko-Festsaal im 1. OG, der sich über 2 Geschosse erstreckt. Das Gebäude ist ein Einzeldenkmal und steht außerdem unter Ensembleschutz. Es wird für Kunstsammlungen und als Museum, sowie als Archiv genutzt. Das Mansarddach hat eine Spannweite von ca. 20 m und eine Dachneigung von ca. 75 Grad, bzw. im 2.DG von ca. 38 Grad, und ist mit Biberschwanzziegeln eingedeckt. ----- Zahlreiche Untersuchungen der letzten Jahre, Wassereintritt und herabfallende Dachziegel belegen die dringende Notwendigkeit einer Dachsanierung. Diese ist Bestandteil dieses Verfahrens. Eine generelle Gebäudesanierung ist hingegen nicht vorgesehen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.08.2026
- Ende
- 31.10.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.