AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Schohe Haus: Sanierung, Umbau und Erweiterung zum „Haus Sulzbach“ in Sulzbach a.Main – Fachplanung Tragwerksplanung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Markt Sulzbach a. Main
- Veröffentlicht
- 20.05.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Zuschlagswert
- 76.799 €
Beschreibung
Verfahrensgegenstand ist Fachplanung Tragwerksplanung (Fachplanungsleistungen nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, §§ 51 ff.) - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen,- weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM. Besondere Leistungen: - Voruntersuchung / Bestandsbewertung TWP im Rahmen der LPH 1 (Vorabmaßnahme), - Örtliche Bauüberwachung / Ingenieurtechnische Kontrolle, –Bewehrungsabnahme, - Nachweis Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile (Massivbau, Holzbau),-Überwachung und Mithilfe bei der Abbruchplanung und -durchführung. Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und Förderzusagen beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.Der beauftragte Architekt arbeitet aktuell ein erstes Konzept für das „Haus Sulzbach“ aus. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung TWP erbracht. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Diplomingenieure Wombacher-Kempf-Hondl Beratende Ingenieure PartGmbB Ingenieurbüro für Bauwesen