AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.06.2026 20:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-323552-2026/

Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – VG Trier-Land - Umbauarbeiten und Erweiterung der Grundschule Zemmer-Rodt, Los 3: Planungsleistungen der Tragwerksplanung

Notice-ID: ted-323552-2026 · Procedure-ID: 5668f9e5-7f5a-48d0-8d88-219aab504415

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeinde Trier-Land
Veröffentlicht
12.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
49.444 €

Beschreibung

Die voraussichtlichen anrechenbaren Kosten (netto) ergeben sich wie folgt: KG 300 1.196.629,46 EUR KG 400 335.000,00 EUR KG 410 60.000 EUR KG 420 90.000 EUR KG 430 70.000 EUR KG 440 95.000 EUR KG 450 20.000 EUR KG 500 84.269,68 EUR. Bei den Kosten der KG 500 handelt es sich um geringfügige Planungsleistungen der Außenfläche, die in die Objektplanung zu integrieren ist. Ein gesondertes Leistungsbild der Freianlage ist nicht notwendig. Die vergebende Stelle hat eine Entwurfsplanung erstellt, die Grundlage dieser Ausschreibung ist. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Entwurfsplanung ist im Rahmen der Angebotsbearbeitung und im Rahmen der späteren Auftragsdurchführung zu evaluieren. Die Leistungen werden in Losen ausgeschrieben: Los 1 - Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI, LP 1-9, Los 2 - Planungsleistungen der technischen Ausrüstung § 53 HOAI, LP 1-9, Los 3 - Planungsleistungen der Tragwerksplanung nach § 49 HOAI, LP 1-6. Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Los 3.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Partner mbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).