AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.06.2026 07:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-324275-2026/

RV Spendersysteme & Verbrauchsmaterial

Notice-ID: ted-324275-2026 · Procedure-ID: 9eee04f5-e38d-4138-853d-102598bd6e6e

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Stammdaten

Auftraggeber
Flughafen Hamburg GmbH, Hamburg
Veröffentlicht
11.05.2026
Frist (Submission)
10.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
42968200 — Industrie- und Baumaschinen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rahmen-Höchstwert
11.300.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung sind für den Hamburg Airport und Flughafen Stuttgart optimierte Spendersysteme für den Sanitärbereich sowie darauf abgestimmte Verbrauchsmaterialien und weitere Produkte. Als eine hochfrequentierte und in der Öffentlichkeit stark präsente und wahrgenommene Einrichtung mit internationalem Publikumsverkehr stellt dieser besonders hohe Anforderungen an die eingesetzten Produkte. Diese Ausschreibung beinhaltet zudem alle mit den Spendersystemen und deren Verbrauchsmaterialien zusammenhängenden Dienstleistungen, wie z.B. die Montage, Wartung und Instandhaltung der Spendersysteme sowie die Anlieferung der zugehörigen Verbrauchsmaterialien.

Vertragslaufzeit

Beginn
12.02.2027
Ende
11.02.2032
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Finanzbehörde, Interner Service und Steuerung, Vergabekammer (Abt. 14), Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).