AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.06.2026 21:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-324476-2026/

Diakonisches Werk Traunstein e.V.-Wilhelm-Löhe-Förderzentrum - Vergabe von Schülerbeförderungsleistungen

Notice-ID: ted-324476-2026 · Procedure-ID: 07322dd7-486b-46fc-9610-676d7a32ebef

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Stammdaten

Auftraggeber
Diakonisches Werk Traunstein e.V., Traunstein
Veröffentlicht
08.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60130000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Schüler-/innen mit Behinderung (derzeit ca.480 Schüler/-innen , Losaufteilung in zwei Mengenlose) ab dem 15.09.2026 für die Dauer von mindestens vier Schuljahren mit einseitiger Verlängerungsoption des Auftraggebers um zwei weitere Schuljahre. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person zum Wilhelm-Löhe-Förderzentrum in 83301 Traunreut bzw. (teilweise) zu den Partnerklassen und wieder zurück an derzeit 182 Tagen im Jahr.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
51 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).