AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
KiTa Süd" in Hameln - Technische Ausrüstung AG 1-5 und 8
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH, Hameln
- Veröffentlicht
- 10.01.2024
- Frist (Submission)
- 12.02.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 127.832 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Ausgangslage: In der Hamelner Südstadt soll ein neuer Kindergarten entstehen. Aktuell gibt es in diesem Bereich zu wenige Betreuungsplätze für Kinder und Kleinkinder. Die neue Ganztageseinrichtung soll Platz für 4 Gruppen bieten, davon jeweils 2 U3- und Ü3- Gruppen. . Das zukünftige Baugrundstück befindet sich an der Ohsener Straße 30. Die Flurstücke 28/33 und 28/13 werden zu einem Baugrundstück zusammengefasst. Beide Flurstücke gehören der Stadtwerke Hameln-Weserbergland GmbH. . Auf dem Grundstück befinden sich zwei Bestandsgebäude. Aufgrund der Anforderungen und Funktion der Gebäude ist der Erhalt des Bestands nicht sinnvoll. Dieser soll im Zuge des Neubaus ganz oder zumindest teilweise zurückgebaut werden. . Grundstück: Die gesamte Grundstücksfläche beträgt ca. 5.900 m², wovon bis zu ca. 3.500 m² für den Kindergarten inkl. Gebäude, Außengelände, eigenen Parkplätzen und Verkehrswegen zur Verfügung stehen. . Es wird eine eingeschossige Bauweise bevorzugt. . Vorentwurf: Ein Vorentwurf wurde bereits ausgearbeitet. Weitere Informationen und Unterlagen zum Grundstück und Vorentwurf sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 6 MONTHS
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.02.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Regierungsvertretung Lüneburg, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.