AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
2026-04-schlossberghoehlen-objektplanung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kreisstadt Homburg/Saar, Homburg/Saar
- Veröffentlicht
- 08.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Kreisstadt Homburg plant die touristische Neuerschließung des Schlossberges. Das Gesamtensemble "Homburger Schlossberg" besteht neben dem großzügigen naturlandschaftlichen Angebot und dem weitverzweigten Wegenetz für Freizeit, Sport und Erholung, maßgeblich auch aus seinen Sehenswürdigkeiten, der mächtigen Ruine der ehemaligen Vauban"schen Festungsanlage aus dem 17. Jahrhundert und den Schlossberghöhlen mit beeindruckenden Kuppeln und Stollengängen. Sie gelten als "die größten Buntsandsteinhöhlen Europas". Beide Anlagen sind denkmalrechtlich geschützt, die Schlossberghöhlen befinden sich darüber hinaus zusätzlich unter bergrechtlicher Aufsicht. Das Gesamtprojekt ist in zwei Teilprojekte unterteilt. Teilprojekt 1 (TP 1) beinhaltet die Einrichtung eines Besucherzentrums als Hauptanlaufstelle für Besucher des Schlossberges sowie die Flächenerweiterung der Besucherhöhlen mit barrierefreiem Zugang aus der Homburger Altstadt; Teilprojekt 2 (TP 2) beinhaltet die Neuerschließung der Festungsanlage Schlossberg mit Sanierung, Sicherung, Ausbau, Teilrekonstruktion Visualisierung und touristischer Aufwertung. Gegenstand dieser Ausschreibung ist im Rahmen des TP 1 das Gebäude/ Besucherzentrum Karlsbergstraße 37 mit Außengelände mit den Leistungen - Objektplanung Karlsbergstr. 37 - Außengelände (Hofgelände) am Gebäude - Erschließung.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 20 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, Saarbrücken
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.