AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

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Vergabe Objekt- und Fachplanungsleistungen Neubau Flüchtlingsheim in Sinzheim

Notice-ID: ted-326043-2025 · Procedure-ID: b1ec9b86-de49-42fb-a5e9-fb10d2e1736b

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Sinzheim, Sinzheim
Veröffentlicht
19.05.2025
Frist (Submission)
24.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71221000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
350.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Sinzheim, Landkreis Rastatt, beabsichtigt den Neubau einer Flüchtlingsunterkunft zu realisieren. In dem Neubau sollen ca. 50 Geflüchtete bzw. Obdachlose untergebracht werden können. Der Gemeinde liegen bereits Vorplanungen vor, die den Wettbewerbsteilnehmern zur Verfügung gestellt werden. Ausschreibungsgegenstand ist die Erstellung der Planungsleistungen ab der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) des Leistungsbildes der Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI 2021 sowie ab der Leistungsphase 1 der übrigen Fachplanungsleistungen der Leistungsbilder der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI 2021) und der Technischen Ausrüstung HLS und Elektro (§§ 53 ff. HOAI 2021) zur Errichtung der Flüchtlingsunterkunft auf Basis der bisherigen Vorplanungen. Das Gebäude soll insgesamt über 3 Vollgeschosse verfügen. Das Erdgeschoss der Unterkunft ist in Massivbauweise sowie die beiden darüberliegenden Geschosse als Holzkonstruktion zu errichten. Das Vorhaben befindet sich auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 17492 im Geltungsbereich des allgemein-verbindlichen Bebauungsplans „In den Lissen“. Das Gebäude umfasst eine Bruttogeschossfläche von 771 m². Das Grundstück wird voraussichtlich verkehrlich von den Erschließungsstraßen „Am Steingraben“ und „In den Lissen“ erschlossen. Bei der Ausführung der Planungen ist der in Kraft getretene Bebauungsplan „In den Lissen“ TA II (6. Änderung) zwingend einzuhalten. Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architektenleistungen in Gestalt der Grundleistungen des Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPH 3. Zwischen der Gemeinde Sinzheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Der Bau der Flüchtlingsunterkunft wird nach dem Landesförderprogramm „Wohnraum für Geflüchtete“ vom Land Baden-Württemberg gefördert. Die Vorgaben der Fördervorschriften sind von den Auftragnehmern zwingend zu beachten. Der Bewilligungszeitraum endet am 15.12.2026. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen des Neubaus eines Wohnhauses für die Anschlussunterbringung von Geflüchteten in Sinzheim stehen dem Auftraggeber maximal 4,2 Mio. EUR brutto inkl. Nebenkosten zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. — Die Gemeinde Sinzheim, Landkreis Rastatt, beabsichtigt den Neubau einer Flüchtlingsunterkunft zu realisieren. In dem Neubau sollen ca. 50 Geflüchtete bzw. Obdachlose untergebracht werden können. Der Gemeinde liegen bereits Vorplanungen vor, die den Wettbewerbsteilnehmern zur Verfügung gestellt werden. Ausschreibungsgegenstand ist die Erstellung der Planungsleistungen ab der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) des Leistungsbildes der Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI 2021 sowie ab der Leistungsphase 1 der übrigen Fachplanungsleistungen der Leistungsbilder der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI 2021) und der Technischen Ausrüstung HLS und Elektro (§§ 53 ff. HOAI 2021) zur Errichtung der Flüchtlingsunterkunft auf Basis der bisherigen Vorplanungen. Das Gebäude soll insgesamt über 3 Vollgeschosse verfügen. Das Erdgeschoss der Unterkunft ist in Massivbauweise sowie die beiden darüberliegenden Geschosse als Holzkonstruktion zu errichten. Das Vorhaben befindet sich auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 17492 im Geltungsbereich des allgemein-verbindlichen Bebauungsplans „In den Lissen“. Das Gebäude umfasst eine Bruttogeschossfläche von 771 m². Das Grundstück wird voraussichtlich verkehrlich von den Erschließungsstraßen „Am Steingraben“ und „In den Lissen“ erschlossen. Bei der Ausführung der Planungen ist der in Kraft getretene Bebauungsplan „In den Lissen“ TA II (6. Änderung) zwingend einzuhalten. Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 Für die Fachplanung Tragwerk erfolgt eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPH 1-3. Zwischen der Gemeinde Sinzheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Der Bau der Flüchtlingsunterkunft wird nach dem Landesförderprogramm „Wohnraum für Geflüchtete“ vom Land Baden-Württemberg gefördert. Die Vorgaben der Fördervorschriften sind von den Auftragnehmern zwingend zu beachten. Der Bewilligungszeitraum endet am 15.12.2026. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen des Neubaus eines Wohnhauses für die Anschlussunterbringung von Geflüchteten in Sinzheim stehen dem Auftraggeber maximal 4,2 Mio. EUR brutto inkl. Nebenkosten zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. — Die Gemeinde Sinzheim, Landkreis Rastatt, beabsichtigt den Neubau einer Flüchtlingsunterkunft zu realisieren. In dem Neubau sollen ca. 50 Geflüchtete bzw. Obdachlose untergebracht werden können. Der Gemeinde liegen bereits Vorplanungen vor, die den Wettbewerbsteilnehmern zur Verfügung gestellt werden. Ausschreibungsgegenstand ist die Erstellung der Planungsleistungen ab der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) des Leistungsbildes der Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI 2021 sowie ab der Leistungsphase 1 der übrigen Fachplanungsleistungen der Leistungsbilder der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI 2021) und der Technischen Ausrüstung HLS und Elektro (§§ 53 ff. HOAI 2021) zur Errichtung der Flüchtlingsunterkunft auf Basis der bisherigen Vorplanungen. Das Gebäude soll insgesamt über 3 Vollgeschosse verfügen. Das Erdgeschoss der Unterkunft ist in Massivbauweise sowie die beiden darüberliegenden Geschosse als Holzkonstruktion zu errichten. Das Vorhaben befindet sich auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 17492 im Geltungsbereich des allgemein-verbindlichen Bebauungsplans „In den Lissen“. Das Gebäude umfasst eine Bruttogeschossfläche von 771 m². Das Grundstück wird voraussichtlich verkehrlich von den Erschließungsstraßen „Am Steingraben“ und „In den Lissen“ erschlossen. Bei der Ausführung der Planungen ist der in Kraft getretene Bebauungsplan „In den Lissen“ TA II (6. Änderung) zwingend einzuhalten. Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 Für die Fachplanung Technische Ausrüstung HLS erfolgt eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPH 1-3. Zwischen der Gemeinde Sinzheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Der Bau der Flüchtlingsunterkunft wird nach dem Landesförderprogramm „Wohnraum für Geflüchtete“ vom Land Baden-Württemberg gefördert. Die Vorgaben der Fördervorschriften sind von den Auftragnehmern zwingend zu beachten. Der Bewilligungszeitraum endet am 15.12.2026. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen des Neubaus eines Wohnhauses für die Anschlussunterbringung von Geflüchteten in Sinzheim stehen dem Auftraggeber maximal 4,2 Mio. EUR brutto inkl. Nebenkosten zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. — Die Gemeinde Sinzheim, Landkreis Rastatt, beabsichtigt den Neubau einer Flüchtlingsunterkunft zu realisieren. In dem Neubau sollen ca. 50 Geflüchtete bzw. Obdachlose untergebracht werden können. Der Gemeinde liegen bereits Vorplanungen vor, die den Wettbewerbsteilnehmern zur Verfügung gestellt werden. Ausschreibungsgegenstand ist die Erstellung der Planungsleistungen ab der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) des Leistungsbildes der Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI 2021 sowie ab der Leistungsphase 1 der übrigen Fachplanungsleistungen der Leistungsbilder der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI 2021) und der Technischen Ausrüstung HLS und Elektro (§§ 53 ff. HOAI 2021) zur Errichtung der Flüchtlingsunterkunft auf Basis der bisherigen Vorplanungen. Das Gebäude soll insgesamt über 3 Vollgeschosse verfügen. Das Erdgeschoss der Unterkunft ist in Massivbauweise sowie die beiden darüberliegenden Geschosse als Holzkonstruktion zu errichten. Das Vorhaben befindet sich auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 17492 im Geltungsbereich des allgemein-verbindlichen Bebauungsplans „In den Lissen“. Das Gebäude umfasst eine Bruttogeschossfläche von 771 m². Das Grundstück wird voraussichtlich verkehrlich von den Erschließungsstraßen „Am Steingraben“ und „In den Lissen“ erschlossen. Bei der Ausführung der Planungen ist der in Kraft getretene Bebauungsplan „In den Lissen“ TA II (6. Änderung) zwingend einzuhalten. Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Für die Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro erfolgt eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPH 1-3. Zwischen der Gemeinde Sinzheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Der Bau der Flüchtlingsunterkunft wird nach dem Landesförderprogramm „Wohnraum für Geflüchtete“ vom Land Baden-Württemberg gefördert. Die Vorgaben der Fördervorschriften sind von den Auftragnehmern zwingend zu beachten. Der Bewilligungszeitraum endet am 15.12.2026. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen des Neubaus eines Wohnhauses für die Anschlussunterbringung von Geflüchteten in Sinzheim stehen dem Auftraggeber maximal 4,2 Mio. EUR brutto inkl. Nebenkosten zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
18 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

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