AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
aha - Vergabe von Dienstleistungen zur Unterhaltsreinigung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Auftragsberatungsstelle Niedersachsen c/o IHK Hannover, Hannover
- Veröffentlicht
- 19.05.2025
- Frist (Submission)
- 07.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90910000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Zu reinigen sind Liegenschaften des Auftraggebers in der gesamten Region Hannover (einschließlich dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover). Die Leistung wird in vier Lose aufgeteilt Die zu reinigende Gesamtfläche beläuft sich auf 20.320,90 m³. Nähere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. — Zu reinigen sind Liegenschaften des Auftraggebers in der gesamten Region Hannover (einschließlich dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover). Die Leistung wird in vier Lose aufgeteilt Die zu reinigende Gesamtfläche beläuft sich auf 20.320,90 m³. Nähere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. — Zu reinigen sind Liegenschaften des Auftraggebers in der gesamten Region Hannover (einschließlich dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover). Die Leistung wird in vier Lose aufgeteilt Die zu reinigende Gesamtfläche beläuft sich auf 20.320,90 m³. Nähere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. — Zu reinigen sind Liegenschaften des Auftraggebers in der gesamten Region Hannover (einschließlich dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover). Die Leistung wird in vier Lose aufgeteilt Die zu reinigende Gesamtfläche beläuft sich auf 20.320,90 m³. Nähere Angaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2025
- Ende
- 30.09.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 07.07.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.