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Planungsleistungen Rückkühlwerke
Klinikum St. Marien Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Amberg · Amberg · Bayern
Neue Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" — jede Woche per Email
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Beschreibung
Der AG ist ein Krankenhaus der Versorgungsstufe II mit 535 Betten, 20 teilstationären Plätzen, 18 Fachabteilungen und vier Belegabteilungen. Die Rückkühlwerke stehen derzeit im Flachdachbereich der Ebene 3 bei Innenhof 3. Sie sind nicht Bestandteil der vorgenannten Baumaßnahme ZOP, weshalb die separate, öffentlich geförderte Kontingentmaßnahme initiiert wurde. Für den laufend steigenden Kühlleistungsbedarfs reicht diese Aufstellfläche nicht mehr für die Ergänzungs- und altersbedingten Ersatzbeschaffungen aus, sodass über der benachbarten Technikzentrale ein Stahlpodest auf dem flachgeneigten Satteldachbereich (Ebene 4) errichtet werden soll und die Rückkühlwerke dort installiert werden sollen. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Klinikum, die für das Vorhaben erforderlichen Planungsleistungen an leistungsfähige und fachkundige (geeignetes) Unternehmen zu vergeben.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Planungsleistungen für die Erweiterung und den Austausch von Rückkühlwerken in einem Krankenhaus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
Mit Abgabe des Teilnahmeantrages ist ein aktueller (nicht älter als 12 Monate vor dem Datum der EU-Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, der Nachweis einer vergleichbaren Eintragung vorzulegen. Sofern und soweit der Bewerber / Bieter nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, hat derselbe dies in dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ zu erklären und einen alternativen Nachweis für die Erlaubnis zur Berufsausübung vorzulegen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Bewerber / Bieter müssen eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe nachweisen: Es ist eine Versicherung mit Deckungssummen von EUR 2.500.000,00 für Personenschäden sowie in Höhe von EUR 1.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall, maximiert auf das Zweifache pro Versicherungsjahr für den Zuschlagsfall und über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten. Zum Zwecke des vorläufigen Nachweises ist eine Eigenerklärung entsprechend des Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung 2“ (oder eine EEE gem. § 48 Abs. 3 VgV oder eine Präqualifizierung gem. § 48 Abs. 8 VgV) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die Erfüllung des Kriteriums, wie im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ benannt, anzufordern. Im Fall einer Eignungsleihe sind kumulierte Angaben im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ aufzunehmen. Zusätzlich sind im Fall der Eignungsleihe ausgefüllte Formblätter „Verzeichnis NU und Eignungsleihe“ und „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer“ vorzulegen. Weiterhin sind für Eignungsverleiher ausgefüllte Formblätter „Eigenerklärung Eignung 1“ vorzulegen und auf gesonderte Anforderung der Nachweis über die Erfüllung der betreffenden Eignungskriterien durch Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ benannten Nachweise zu führen. Im Fall der Eignungsleihe betreffend die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist die Eignungsleihe nur unter Beachtung der ggf. anzuwendenden Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV möglich. Der Auftraggeber fordert im Fall der Eignungsleihe betreffend die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bewerbers / Bieters und des anderen Unternehmens (§ 47 Abs. 3 VgV).
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Eignungsanforderung
Bewerber / Bieter müssen einen bestimmten spezifischen Mindestjahresumsatz nachweisen: Bewerber / Bieter müssen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Jahresumsatz in Höhe von - Los 1: EUR 300.000,00 (netto) im Bereich Planungsleistungen im Leistungsbild Objektplanung; - Los 2: EUR 75.000,00 (netto) im Bereich Planungsleistungen im Leistungsbild der Technischen Ausrüstung gem, § 53 Abs. 2 Nr. 4 HOAI; - Los 3: EUR 325.000,00 (netto) im Bereich Planungsleistungen im Leistungsbild der Technischen Ausrüstung gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 HOAI nachweisen. Für die Ermittlung des durchschnittlichen Umsatzes werden die Umsätze aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren addiert und durch den Quotient 3 geteilt. Zum Zwecke des vorläufigen Nachweises ist eine Eigenerklärung entsprechend des Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung 2“ (oder eine EEE gem. § 48 Abs. 3 VgV oder eine Präqualifizierung gem. § 48 Abs. 8 VgV) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die Erfüllung des Kriteriums, wie im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ benannt, anzufordern. Im Fall einer Eignungsleihe sind kumulierte Angaben im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ aufzunehmen. Zusätzlich sind im Fall der Eignungsleihe ausgefüllte Formblätter „Verzeichnis NU und Eignungsleihe“ und „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer“ vorzulegen. Weiterhin sind für Eignungsverleiher ausgefüllte Formblätter „Eigenerklärung Eignung 1“ vorzulegen und auf gesonderte Anforderung der Nachweis über die Erfüllung der betreffenden Eignungskriterien durch Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ benannten Nachweise zu führen. Im Fall der Eignungsleihe betreffend die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist die Eignungsleihe nur unter Beachtung der ggf. anzuwendenden Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV möglich. Der Auftraggeber fordert im Fall der Eignungsleihe betreffend die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bewerbers / Bieters und des anderen Unternehmens (§ 47 Abs. 3 VgV).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
Bewerber / Bieter müssen sich dazu erklären, ob sie in den Anwendungsbereich des LkSG fallen und daraus erwachsende Pflichten vollständig erfüllen. Zudem haben sich die Bieter zur Einhaltung der Lieferkettenstandards gem. LkSG-Grundsatzerklärung des Auftraggebers zu verpflichten. Zum Zwecke des vorläufigen Nachweises ist eine Eigenerklärung entsprechend des Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung 2“ (oder eine EEE gem. § 48 Abs. 3 VgV oder eine Präqualifizierung gem. § 48 Abs. 8 VgV) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die Erfüllung des Kriteriums, wie im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ benannt, anzufordern. Im Fall einer Eignungsleihe sind kumulierte Angaben im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ aufzunehmen. Zusätzlich sind im Fall der Eignungsleihe ausgefüllte Formblätter „Verzeichnis NU und Eignungsleihe“ und „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer“ vorzulegen. Weiterhin sind für Eignungsverleiher ausgefüllte Formblätter „Eigenerklärung Eignung 1“ vorzulegen und auf gesonderte Anforderung der Nachweis über die Erfüllung der betreffenden Eignungskriterien durch Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ benannten Nachweise zu führen. Im Fall der Eignungsleihe betreffend die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist die Eignungsleihe nur unter Beachtung der ggf. anzuwendenden Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV möglich. Der Auftraggeber fordert im Fall der Eignungsleihe betreffend die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bewerbers / Bieters und des anderen Unternehmens (§ 47 Abs. 3 VgV).
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die Bewerber / Bieter müssen nachweisen, dass sie in der Vergangenheit in mindestens drei Fällen vergleichbare Leistungen erbracht haben. Von vergleichbaren Leistungen ist auszugehen, wenn • die Referenzleistungen mindestens die Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 8 gem. (nur für Los 1:) Anlage 10 zur HOAI / (für Los 2 und Los 3:) Anlage 15 zur HOAI erbracht wurden, • die Leistungen der Leistungsphase 8 innerhalb der letzten sieben Jahre vor dem Datum der Auftragsbekanntmachung abgenommen wurden und • die Referenzleistungen im laufenden Gebäudebetrieb erbracht wurden. Zum Zwecke des vorläufigen Nachweises ist eine Eigenerklärung entsprechend des Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung 2“ (oder eine EEE gem. § 48 Abs. 3 VgV oder eine Präqualifizierung gem. § 48 Abs. 8 VgV) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die Erfüllung des Kriteriums, wie im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung 2“ benannt, anzufordern. Im Fall einer Eignungsleihe sind kumulierte Angaben im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ aufzunehmen. Zusätzlich sind im Fall der Eignungsleihe ausgefüllte Formblätter „Verzeichnis NU und Eignungsleihe“ und „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer“ vorzulegen. Weiterhin sind für Eignungsverleiher ausgefüllte Formblätter „Eigenerklärung Eignung 1“ vorzulegen und auf gesonderte Anforderung der Nachweis über die Erfüllung der betreffenden Eignungskriterien durch Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ benannten Nachweise zu führen. Im Fall der Eignungsleihe betreffend die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist die Eignungsleihe nur unter Beachtung der ggf. anzuwendenden Voraussetzungen des § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV möglich. Der Auftraggeber fordert im Fall der Eignungsleihe betreffend die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bewerbers / Bieters und des anderen Unternehmens (§ 47 Abs. 3 VgV).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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📅 .icsWeitere Bekanntmachungen desselben Auftraggebers mit ähnlichem Titel und Zeitraum — automatisch verknüpft.
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2 Veröffentlichungen
- 13.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 12.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 5.170 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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