AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.06.2026 11:30 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-330125-2026/

Lieferung eines Feuerwehrfahrzeugs HLF10 nach DIN 14530-26 für die Stadt Bad Neustadt a.d. Saale

Notice-ID: ted-330125-2026 · Procedure-ID: 87cc5fe9-b0ee-4581-822b-1d0e6da8c69f

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bad Neustadt a. d. Saale, Bad Neustadt a.d. Saale
Veröffentlicht
05.05.2026
Frist (Submission)
02.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Geschätzter Wert
580.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung eines Feuerwehrfahrzeugs Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF10 nach DIN 14530-26 für die Stadt Bad Neustadt a.d. Saale

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los 1 - Fahrgestell und Aufbau

Geschätzter Wert
475.000 €

Los 2 — Los 2 - Beladung

Geschätzter Wert
50.000 €

Los 3 — Los 3 - hydr. Rettungsgeräte

Geschätzter Wert
55.000 €

Vertragslaufzeit

Beginn
05.05.2026
Ende
31.03.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
53 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).