AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.06.2026 15:34 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-330390-2025/

Generalplanung der Sanierung/Erneuerung der Schlammentwässerung auf den KA Burg, Kohlfurth und Radevormwald

Notice-ID: ted-330390-2025 · Procedure-ID: 72eeea5d-8051-46f5-856a-f0468dbeb450

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Stammdaten

Auftraggeber
Wupperverband, Wuppertal
Veröffentlicht
21.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Generalplanung der Sanierung/Erneuerung der Schlammentwässerung auf den KA Burg, Kohlfurth und Radevormwald

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Generalplanung der Sanierung und Erneuerung der Schlammentwässerung der Kläranlage Burg (Maschinen-, Bau- und EMSR-Technik)

Erfüllungsort
Solingen

Los 2 — Generalplanung der Sanierung und Erneuerung der Schlammentwässerung der Kläranlage Kohlfurth (Maschinen-, Bau- und EMSR-Technik)

Erfüllungsort
Wuppertal

Los 3 — Generalplanung der Sanierung und Erneuerung der Schlammentwässerung der Kläranlage Radevormwald (Maschinen-, Bau- und EJVISR-Technik)

Erfüllungsort
Radevormwald

Vertragslaufzeit

Beginn
24.11.2025
Ende
31.05.2034

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
92 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).