Präqualifikation / Eignungsnachweise
Alle vor Ort im Maximilianeum tätigen Personen des Auftragnehmers müssen nach Vertragsschluss mit dem vollständig ausgefüllten Formblatt zur Sicherheitsüberprüfung beim Landtagsamt angemeldet werden.
Staatliches Bauamt München 2 · München · Bayern · Landesbehörde
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Kostenlos beobachten →Maßnahmennummer: B14H E 01010009 Bezeichnung d. Maßnahme: LT Max, Techniksanierung Kellergeschoss Vergabenummer: 26-029721 Im Bayerischen Landtag findet eine Generalsanierung und Neuordnung / Neustrukturierung des gesamten Kellerbereichs im Altbau des Maximilianeums mit den Betriebs-, Lager-, Sozialräumen und Werkstätten des Altbaus (Maximilianeum) statt. Aufgrund des erhöhten Platzbedarfs für die Technikflächen und neuen Sicherheitsanforderungen wird in den Stützbauwerken unter den westlichen Auffahrtsrampen nicht genutztes Raumvolumen erschlossen, hergerichtet und für Techniknutzung umgebaut. Unterhalb des zweiten Untergeschosses werden in Teilbereichen neue Raumvolumen hergestellt. Diese Trogbauwerke dienen zur Unterbringung technischer Anlagen/Leitungen, die dort parallel zur bestehenden Technik aufgebaut und in Betrieb genommen werden, damit anschließend der Rückbau der bestehenden Technik erfolgen kann. Gleichzeitig wird die Erschließung des Gebäudes für Besuchergruppen und damit einhergehend die Verbesserung der Sicherheitsbelange des Landtages optimiert. Im Zuge der Herstellung eines neuen Besucherzugangs wird auch eine barrierefreie Erschließung von Westen geschaffen. Dafür wird das Westfoyer im Erdgeschoss des Altbaus entkernt, statisch ertüchtigt und für eine repräsentative und öffentlich wirksame Nutzung hergerichtet. Die Maßnahme MSK (MSK2+3) wird in mehreren Bauabschnitten in Abhängigkeit zur Baulogistik und zum Landtagsbetrieb ausgeführt. Die vorhandenen Räume sind baulich und technisch sehr stark verwoben und eine enge Verbindung der beiden Teilbaumaßnahmen (MSK2+3) ist damit obligatorisch. Bei der Ausführung der Bauaufgabe und den jeweiligen Umverlegungen ist besondere Sorgfalt darauf zu verwenden, dass der Betrieb des Landtags während der Baumaßnahme aufrechtzuerhalten ist. Die Baustellenabwicklung und Terminplanung müssen, entsprechend mit dem allgemeinen Betrieb des Landtags abgestimmt werden. Für den Betrieb des Landtags sind mehrere Verwaltu
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Branche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von technischen Planungsleistungen (Starkstrom, Fernmelde) für die Generalsanierung und Neustrukturierung des Kellergeschosses im Bayerischen Landtag.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1)
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Eignungskriterien - siehe (Link): https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=297691 Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung III.106.1 aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_26-029721_Bewertungsmatrix_Eignung. Ergänzend zu III.1. der Eigenerklärung – Berufshaftpflichtversicherung: Es ist eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2.000.000 EUR und für sonstige Schäden in Höhe von 2.000.000 EUR bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr beträgt mindestens das Zweifache der Deckungssumme und die Deckung wird über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten (s.a.VI.1 AVB / VI.1.StB AVB StB § 16 bzw. VI.2 ZAVB § 15). Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieser den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Auf die gesamtschuldnerische Haftung einer Bietergemeinschaft/ARGE wird verwiesen. Es handelt sich bei dem angegebenen Wert um eine Mindestanforderung. Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen. Ergänzend zu III.2 der Eigenerklärung – Jahresumsatz: Es ist der spezifische Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren in EUR netto anzugeben. Der durchschnittliche, spezifische Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages muss in den Jahren 2023, 2024, 2025 mindestens 500.000 EUR netto betragen. Es handelt sich bei dem angegebenen Wert um eine Mindestanforderung. Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Eignungskriterien - siehe (Link): https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=297691 Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung III.106.1 aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_26-029721_Bewertungsmatrix_Eignung. Ergänzend zu IV.1. der Eigenerklärung – Angaben zu bereits erbrachten Leistungen: Es sind max. 3 geeignete Referenzen mit den geforderten Angaben über erbrachte Leistungen oder Projekte innerhalb des oben genannten Zeitraums, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, vorzulegen. Die Referenzen sind eindeutig zu benennen („Referenz 1“ bzw. „2“ bzw. „3“). Werden mehr als 3 Referenzen eingereicht, werden nur die ersten 3 und eindeutig benannten Referenzen berücksichtigt. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, d.h. wird keine oder weniger als die geforderte Anzahl der Referenzen eingereicht, kann entsprechend nachgefordert werden. Wird der Nachforderung nicht entsprochen, wird das Angebot ausgeschlossen. Es werden nur die gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV geforderten Angaben berücksichtigt. Die unter IV.1 definierten Kriterien stehen gem. § 75 Abs. 4 VgV mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis. Dabei müssen die folgenden Kriterien in allen drei Referenzen erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird: a) Abschluss LPH 8: Referenzen, bei denen der Abschluss der LPH 8 nicht innerhalb der letzten 7 Jahre vor dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist, erfüllen die Mindestanforderungen nicht. Abgeschlossen bedeutet, dass auch die Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel erfolgt ist und ein Abnahmeprotokoll für die Leistung des Bewerbers vorliegt. b) Honorarzone: ≥ II für alle Anlagengruppen c) Leistungsbild abgedeckt: LPH 5-8 für alle Anlagengruppen Die folgenden Kriterien müssen in mind. 1 Referenz (jedoch nicht zwingend in derselben) erfüllt sein, damit die Eignung insgesamt nachgewiesen wird: d) Kosten der KG 300 + 400 nach DIN 276: ≥ 15 Mio. € netto e) Art des Projekts: Umbau f) Bauen bei laufendem Betrieb g) Hoher Anteil Technischer Ausrüstung: Anteil KG 400 an KG 300+400: ≥ 40% h) Planen und Bauen in sicherheitssensiblen Bereichen i) Hohe Anforderungen an denkmalpflegerische Belange Bei den Kriterien handelt es sich um Mindestanforderungen. Es muss erkennbar sein, dass anhand der vergleichbaren Referenzen die Eignung gegeben ist. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_26-029721_Bewertungsmatrix_Eignung. Für den Nachweis der Referenzen ist die Anlage 26-029721_III.110.a_Referenzen in erforderlicher Anzahl zu verwenden und zu nummerieren. Die Eintragung ist mittels Einfügen von Textfeldern möglich. Über die Angaben in der Eigenerklärung III.106.1 und die dazu seitens des AG geforderten Erklärungen (26-029721_III.110.a_Referenzen) hinaus sind keine weiteren Unterlagen einzureichen. Bei Abgabe bleiben diese in der Wertung unberücksichtigt. Ergänzend zu IV.3. der Eigenerklärung – Ausstattung: -entfällt- Ergänzend zu IV.4 der Eigenerklärung – zusätzliche erforderlichen Nachweise: -entfällt-
Eignungskriterien - siehe (Link): https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=297691 Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung III.106.1 aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_26-029721_Bewertungsmatrix_Eignung. Gefordert ist der Nachweis der beruflichen Befähigung des Bieters - als auch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jeden anderen Unternehmer, deren Kapazität sich bedient wird -, durch Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (Ingenieur für Elektrotechnik) sowie der Nachweis eines besonderen Berufsstands (Eintrag in das entsprechende Berufsregister). Es handelt sich bei den in III.106.1 unter dem Punkt II.1 genannten Werten um Mindestanforderungen. Diese Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen. Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eignungskriterien - siehe (Link): https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=297691 Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung zur Eignung III.106.1 aufgelistet. Die Bewertung erfolgt gemäß Anlage B_26-029721_Bewertungsmatrix_Eignung. Ergänzend zu IV.2. der Eigenerklärung – Mitarbeiter: Hier handelt es sich um die Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren (2023, 2024, 2025) Beschäftigten/für die Dienstleistung Verantwortlichen des Unternehmens. Die geforderte durchschnittliche Beschäftigtenzahl pro Jahr beträgt mindestens 7 Mitarbeiter. Es handelt sich bei dem angegebenen Wert um eine Mindestanforderung. Dieses Kriterium muss erfüllt sein, damit die Eignung nachgewiesen wird. Liegen die geforderten Nachweise nicht vor, wird das Angebot ausgeschlossen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Alle vor Ort im Maximilianeum tätigen Personen des Auftragnehmers müssen nach Vertragsschluss mit dem vollständig ausgefüllten Formblatt zur Sicherheitsüberprüfung beim Landtagsamt angemeldet werden.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Auftrag wurde zugeschlagen · 81 Tage nach Fristende
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