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SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH - Rahmenvereinbarung Postdienstleistung
SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH · Schwerin · Mecklenburg-Vorpommern · Öffentliches Unternehmen (regional)
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Die Landeshauptstadt Schwerin (LHS), der Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP) und verschiedene andere kommunale Verwaltungen haben den IT-Betrieb für ihre Verwaltungen ganzheitlich an die KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR (KSM) ausgelagert, welche sich (im Rahmen einer Inhouse-Vergabe) zur Leistungserbringung der SIS-Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH (SIS) als kommunalen IT-Dienstleister bedient. Mit über 280 Mitarbeitenden ist der kommunale Unternehmensverbund aus SIS & KSM der führende kommunale IT-Dienstleister in Westmecklenburg. Gesellschafter der SIS sind die Landeshauptstadt Schwerin (73,53 %) und die KSM (26,47 %). Auftraggeberin für die ausgeschriebenen Leistungen ist die SIS. Die SIS-Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH im folgenden AG genannt, schreibt eine Rahmenvereinbarung über nachhaltige Abholung, Beförderung, Frankierung und Weiterleitung oder Zustellung/Auslieferung von Postsendungen unter Beachtung der Regelungen des Postgesetzes (PostG) sowie die Durchführung der förmlichen Zustellung, insbesondere im Sinne der §§ 61 f. PostG im und außerhalb des gesamten Bundesgebiets der Bundesregierung Deutschland in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung sowie während der Vertragslaufzeit geltenden Fassung aus. Ziel der Ausschreibung ist einen Anbieter zu finden, der die Abholung, Beförderung, Frankierung und Zustellung von Postsendungen zuverlässig und von hoher Qualität umsetzt. Unter Beachtung der Regulierungsziele des § 2 PostG und den Vorgaben zur CO2-Neutralität wird eine umweltfreundliche und effiziente Lösung für Postdienstleistungen erwartet. Die nachhaltige Auftragsdurchführung soll zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen und den Klimaschutz vorantreiben. Der Leistungsgegenstand beinhaltet die arbeitstägliche (montags - freitags) Abholung, Frankierung und Beförderung der postalischen Sendungen sowie deren Zustellung. Die Briefsendungen werden dem/der AN (im folgendem AN genannt) le
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Die SIS-Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH schreibt eine Rahmenvereinbarung für bundesweite Briefpostdienste (Abholung, Beförderung, Frankierung, Zustellung) aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Verschmutzungsvermeidung
- ILO-Kernarbeitsnormen
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Berufsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell und nicht älter als 12 Monate
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Eintragung Berufsregister
Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)/Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell
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Eintragung Handelsregister
Gewerbeanmeldung, -ummeldung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell
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Eintragung Handelsregister
Handelsregisterauszug (sofern zur Eintragung verpflichtet) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, aktuell und nicht älter als 12 Monate
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Lizenz zur Postbeförderung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Die Bundesnetzagentur führt seit Inkrafttreten des PostModG ein digitales Verzeichnis aller Postunternehmen. Postdienstleistungen dürfen nur von Anbietern erbracht werden, die in das Anbieterverzeichnis eingetragen sind. Ein Anbieter darf ein anderes Unternehmen nur dann mit der Erbringung von Postdienstleistungen beauftragen, wenn das beauftragte Unternehmen in das Anbieterverzeichnis eingetragen ist. Eine gültige Eintragung in das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur ist mit Angebotsabgabe durch den Bieter sicherzustellen; ein entsprechender Nachweis ist durch die Bieter zu erbringen und mit dem Angebot einzureichen. Eine Nachforderung des Nachweises ist durch die AG im Zuge des Vergabeverfahrens jederzeit möglich. Der AN ist verpflichtet, eine Rücknahme, Widerruf oder Änderung der Eintragung im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung):
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 12 Monate
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde (Krankenkasse) ausgestellt, als Fotokopie oder Scan, gültig und nicht älter als 12 Monate
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): von der zuständigen Behörde ausgestellt, als Fotokopie oder Scan und gültig und nicht älter als 12 Monate
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
CO2-Emission je zugestelltem Brief (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Durch den Bieter ist mitzuteilen, wie hoch die durchschnittlichen CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief sind. Wenn keine CO2 - Emissionen im Zustellprozess entstehen, wird die höchste Bewertung zugeteilt. Eine Abstufung der Punktebewertung erfolgt nach der Höhe der CO2 - Emissionen. Die niedrigste Bewertung wird erreicht, wenn durchschnittlichen 30 Gramm CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief entstehen. Die Angaben müssen durch ein externes Gutachten eines durch den TÜV zertifizierten Unternehmens eindeutig und nachvollziehbar belegt werden. Das Gutachten darf nicht älter als zwei Jahre sein. Ansonsten führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Sollten unterschiedliche Zertifikate je nach Zustellregion eingereicht werden, werden diese nach der angenommenen Sendungsverteilung unter Punkt 2.7 (der Leistungsbeschreibung) mit 70/30 (regional/bundesweit) gewichtet. Angebote mit einem Wert über 30 Gramm CO2 - Emissionen je zugestelltem Brief werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen
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Qualitätsmanagement
Laufzeitmessung nach DIN EN 13850 (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Zum Nachweis dieser Leistungsfähigkeit ist ein Beleg über die Einhaltung vorgenannter Sendungslaufzeiten durch eine Laufzeitmessung nach DIN EN 13850, welche nicht älter als 12 Monate ist, vorzulegen. Ein inhaltlich gleichwertiger Nachweis wird akzeptiert. Für den Sendungsanteil, der taggleich bei der DPAG eingeliefert wird, kann auf die öffentlich zugänglichen Quellen zur Sendungslaufzeit der DPAG verwiesen werden
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenznachweise für Dienstleistungen mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): geeignet und vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung
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Durchschnittliche Personalstärke
Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten mit gesonderter Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Geschätzter Wert 4.500.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 16.06.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis veröffentlicht
1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 71 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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