AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Gewerk 27 NMDW Nebenanlagen Nordholz-Deichsende, Midlum, Dorum, Wremen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Wurster Nordseeküste, Wurster Nordseeküste
- Veröffentlicht
- 13.05.2026
- Frist (Submission)
- 15.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Hauptpositionen und -mengen lassen sich wie folgt beschreiben: Feuerwehr Nordholz-Deichsende, u.a. - Einrichten einer Nebenanlage als Abstellraum und Fahrradunterstand - Herstellen der Gründung - Abbund und Richten der Holzkonstruktion - Wandbekleidungen aus Faserzement ca. 30 qm - Dach aus Trapezblech ca. 30 qm Feuerwehr Midlum, u.a. - Einrichten einer Nebenanlage als Abstellraum und Fahrradunterstand - Herstellen der Gründung - Abbund und Richten der Holzkonstruktion - Wandbekleidungen aus Faserzement ca. 30 qm - Dach aus Trapezblech ca. 30 qm Feuerwehr Dorum, u.a. - Einrichten einer Nebenanlage als Abstellraum und Fahrradunterstand - Herstellen der Gründung - Abbund und Richten der Holzkonstruktion - Wandbekleidungen aus Faserzement ca. 30 qm - Dach aus Trapezblech ca. 30 qm Feuerwehr Wremen, u.a. - Einrichten einer Nebenanlage als Abstellraum und Fahrradunterstand - Herstellen der Gründung - Abbund und Richten der Holzkonstruktion - Wandbekleidungen aus Faserzement ca. 30 qm - Dach aus Trapezblech ca. 30 qm Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 10.08.2026
- Ende
- 26.02.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 6 Wochen
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.06.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW Ref. 16), Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.