AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.06.2026 18:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-333450-2026/

B10 Gingen-Geislingen: Ing-BWs LPH 1+2 (Altbergbau)

Notice-ID: ted-333450-2026 · Procedure-ID: a04fd62a-333e-43f8-865e-73701e3ffa11

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Stammdaten

Auftraggeber
Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 44
Veröffentlicht
15.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den zwei- und dreistreifigen Neubau der Bundesstraße B 10 zwischen Gingen/Ost und Geislingen/Ost. Die Maßnahme liegt im Landkreis Göppingen. Die Straßentrasse der Neubauplanung durchfährt Vogelschutzgebiete, tangiert FFH-Gebiete, greift in die Gewässer Fils und Rohrach ein und quert außerdem das Altbergbaugebiet der Grube Karl-Stauffenstollen. Es handelt sich dabei um untertägigen Erzbergbau aus dem 19. und 20. Jahrhun-dert. Die Überdeckung im Bereich der zukünftigen Anschlussstelle Geislingen West wird, bedingt durch die geplante Einschnittslage des Straßenneubaus, voraussichtlich lediglich zwischen 10 und 20 m betragen. Die eventuell von der Neubauplanung betroffenen Bereiche des Altbergbaus wurden bezüglich der erforderlichen Sicherungsarbeiten untersucht. Zur Feststellung der tatsächlichen bergbaulichen Ver-hältnisse und deren Auswirkung auf das geplante Streckenbauwerk sowie die zukünftigen Verkehrs-teilnehmer wurden durch die Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik Dr. Spang Erkundungsarbeiten in diesem Bereich durchgeführt und mögliche Sicherungsvarianten inkl. grober Kostenschätzung untersucht und aufgestellt. Demnach wurden 5 Bereiche untersucht: - Kuchenstollen bei ca. km 11+710 - Abbaubereich SE, Karlstollen - Abbaubereich NW - Abbaubereich Querspange - Karlstollen Der Karlstollen verfügt aufgrund seiner Tiefenlage über eine ausreichende Überdeckung und muss nicht gesondert gesichert werden. Er ist daher nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Sicherung des Kuchenstollens und der Abbaufelder ist hingegen erforderlich. In enger Abstimmung mit dem Naturschutz hinsichtlich der nachgewiesenen Winterquartiere der Fledermäuse, wurde jeweils eine artenschutzverträgliche sowie bautechnisch durchführbare Sicherungsvariante erarbeitet. Für die Abbaufelder gilt: Folgende Varianten wurden bereits beleuchtet: 1. Geogitter 2. Vollsicherung 3. Überbrückungsbauwerk Da ein Geogitter lediglich eine temporäre Überbrückung darstellt und eine Verwahrung im Sinne einer Vollsicherung aufgrund der Fledermausvorkommnisse nicht in Frage kommt, werden die Abbaubereiche mittels Überbrückung (Überbrückungsbauwerk) gesichert. Für die Überbrückungsbauwerke der drei Abbaufelder SE, NW und Querspange wird im Rahmen dieser Ausschreibung die Lph 1 + 2 Objektplanung Ingenieurbauwerke und Lph 2 Tragwerksplanung beauftragt. Für die Überbrückungsbauwerke ist ein Bericht zur Vorplanung inkl. Variantenuntersuchung und Kos-tenaufstellung in Anlehnung an die RAB-ING aufzustellen. Es ist, auch wenn diese sich möglicher-weise sehr ähneln, für jedes Abbaufeld eine eigene Variantenuntersuchung aufzustellen. Die Varian-ten sollen ebenfalls skizzenhaft ausgearbeitet und mit Kosten belegt werden. Die Anzahl der Varianten ist nicht bestimmt. Es ist eine Vorzugsvariante zu ermitteln. Genaueres ist den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. Für den Kuchenstollen gilt: Für den Kuchenstollen wurden bis dato folgende Varianten betrachtet: (s.a. Unterlagen Spang) 1. in Verfüllen des Stollens (Vollsicherung), 2. eine Überbrückung des Querungsbereichs durch eine bewehrte Stahlbetonplatte (ohne Tiefengründung) und 3. die untertägige Ertüchtigung des Stollenquerschnitts durch den Einbau eines bewehrten Ge-wölbes. Aufgrund der Einsturzgefahr des Kuchenstollens ist eine aufgelegte Stahlbetonplatte nicht empfehlenswert. Aufgrund der Fledermausvorkomnisse und um die Wasserabflussfunktion nicht zu stören, kommt eine Vollsicherung nicht in Frage. Somit ist für den Kuchenstollen eine Ertüchtigung des Querschnitts durch den Einbau eines bewehrten Stollengewölbes in Ortbeton geplant. Eine rückver-ankerte Spritzbetonschale kommt mit Bezug auf den schlechten Zustand des Gebirges im Bereich des Querschlags sowie der relativ geringen Überlagerung zur Einschnittssohle nicht in Frage. Für das bewehrte Stollengewölbe des Kuchenstollens wird im Rahmen dieser Ausschreibung die Lph 1 + 2 Objektplanung Ingenieurbauwerke und Lph 2 Tragwerksplanung beauftragt. Die Unterlagen für den Kuchenstollen sind in Anlehnung an die RAB-ING zu erstellen, jedoch ist aufgrund der bereits vorhandenen Untersuchungen und Vorüberlegungen keine komplette Variantenuntersuchung erforderlich. Genaueres ist den Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. Allgemein: Bei der Kostenschätzung ist die Kostenteilung zwischen dem Träger des Altbergbaus und dem Stra-ßenbaulastträger zu berücksichtigen. Es ist Kontakt mit dem Altbergbaueigentümer aufzunehmen. Die Vorzugsvarianten sind mit dem Altbergbaueigentümer abzustimmen. Im Rahmen der Planung sind sowohl der Grubeneigentümer sowie die zuständigen Behörden (u.a. Bergamt, Naturschutzbehörde) einzubeziehen. Die Aufstellung der Bauwerksvorplanung ist entsprechend der Vorgehensweise und Vorgaben der ak-tuellen RAB-ING, RE-ING durchzuführen. Abweichungen von geltenden Regelwerken oder dem Stand der Technik sind frühzeitig anzuzeigen und zu begründen.

Vertragslaufzeit

Beginn
18.05.2026
Ende
18.09.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik mbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).