AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.06.2026 23:20 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-333916-2025/

Planungsleistungen Kita Dockweiler

Notice-ID: ted-333916-2025 · Procedure-ID: 173f3b4a-f72a-429f-9eef-544a023f165f

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Stammdaten

Auftraggeber
Verbandsgemeindeverwaltung Daun
Veröffentlicht
23.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäudeplanung gemäß dem Leistungsbild §§ 33 ff. HOAI der HOAI 2021, für die Erweiterung der kommunalen Kindertagesstätte in 54552 Dockweiler, Schulstraße 8, sowie die zu der Kindertagesstätte erforderlichen Freianlagenplanung §§ 38 ff. HOAI. Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Das Raumprogramm sowie alle Anforderungen in rechtlicher und technischer Hinsicht sind ausführlich in Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung beschrieben und sind Gegenstand dieses Aufforderungsschreibens. Der Zweckverband beabsichtigt die KiTa Dockweiler für den zukünftigen Gesetzesanspruch der Ganztagsbetreuung zu erweitern. Der Anbau soll in südwestlicher Ausrichtung auf dem Grundstück der KiTa an den Bestand anbinden und im ersten Entwurf in eingeschossiger und barrierefreier Bauweise geplant werden. Die angrenzende Bus-Haltestelle befindet sich auf dem Grundstück der KiTa und könnte für die Erweiterung reduziert werden. In der Leistungsphase 2 wird ein alternativer Entwurf in zweigeschossiger Bauweise erwartet, damit der Flächenverbrauch möglichst gering ausfällt. Die Vor- und Nachteile gegenüber einer eingeschossigen Bauweise, insbesondere aus wirtschaftlicher Sicht, sollen dargestellt werden. Das Hauswirtschaftspersonal soll über einen eigenen Eingang verfügen, hier ist auch die Anlieferung der Nahrungsmittel einzuplanen. Die Vergabe umfasst grundsätzlich die Planung einer Frischkostküche für bis zu 90 Mittagessen täglich, die detaillierte Küchenplanung wird in Los 2 optional angefragt. Für die Löschwasserbereitstellung ist das vorhandene Trinkwassernetz nicht ausreichend, so dass hier die Differenz zum Grundschutz über Löschwassertanks hergestellt werden muss. Die letzten Messungen vom 07-2023 ergaben eine verfügbare Löschwassermenge von 72 m³/Stunde, gefordert werden von der Brandschutzdienststelle aber 96 m³/Stunde. Das fehlende Löschwasser soll durch Löschwassertanks sichergestellt werden, die Kosten hierfür sind berücksichtigt. Im Rahmen der Grundlagenermittlung muss die Löschwasserbereitstellung mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden. Die Vorschriften der Unfallkasse RLP, sowie die Vorgaben der Brandschutzdienststelle der Kreisverwaltung sind zwingend zu beachten. Die Erweiterung der KiTa soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Die Erweiterung der KiTa ist in massiver Bauweise unter energetischer Baustoffauswahl zu planen. Sofern eine 2-geschossige Variante nach der Vorentwurfsphase zum Tragen kommt, könnte das Obergeschoss auch in Holzständerbauweise umgesetzt werden. Die Gründung über eine tragende Bodenplatte ist zu bevorzugen. Die Dachkonstruktion sollte nach Möglichkeit als Pultdach oder Satteldach mit schwacher Neigung gestaltet werden und sich am Bestandsgebäude orientieren. Der Erweiterungsbau soll sich in den bestehenden Gebäudekomplex einfügen und den gegenwärtigen KiTa-Betrieb mit den Außenspielflächen berücksichtigen. Eine multifunktionale Nutzung der Mensa, beispielsweise durch mobile Trennwände, ist in die Planung mit einzubeziehen. Der sommerliche Wärmeschutz ist über außenliegende Verschattungen einzuhalten. — Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2, 3 (Anschluss von Fernwärme) – Los 2. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Das Raumprogramm sowie alle Anforderungen in rechtlicher und technischer Hinsicht sind ausführlich in Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung beschrieben und sind Gegenstand dieses Aufforderungsschreibens. Der Zweckverband beabsichtigt die KiTa Dockweiler für den zukünftigen Gesetzesanspruch der Ganztagsbetreuung zu erweitern. Der Anbau soll in südwestlicher Ausrichtung auf dem Grundstück der KiTa an den Bestand anbinden und im ersten Entwurf in eingeschossiger und barrierefreier Bauweise geplant werden. Die angrenzende Bus-Haltestelle befindet sich auf dem Grundstück der KiTa und könnte für die Erweiterung reduziert werden. In der Leistungsphase 2 wird ein alternativer Entwurf in zweigeschossiger Bauweise erwartet, damit der Flächenverbrauch möglichst gering ausfällt. Das Hauswirtschaftspersonal soll über einen eigenen Eingang verfügen, hier ist auch die Anlieferung der Nahrungsmittel einzuplanen. Für die Löschwasserbereitstellung ist das vorhandene Trinkwassernetz nicht ausreichend, so dass hier die Differenz zum Grundschutz über Löschwassertanks hergestellt werden muss. Die letzten Messungen vom 07-2023 ergaben eine verfügbare Löschwassermenge von 72 m³/Stunde, gefordert werden von der Brandschutzdienststelle aber 96 m³/Stunde. Das fehlende Löschwasser soll durch Löschwassertanks sichergestellt werden, die Kosten hierfür sind berücksichtigt. Im Rahmen der Grundlagenermittlung muss die Löschwasserbereitstellung mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden. Die Vorschriften der Unfallkasse RLP, sowie die Vorgaben der Brandschutzdienststelle der Kreisverwaltung sind zwingend zu beachten. Die Erweiterung der KiTa soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Die Erweiterung der KiTa ist in massiver Bauweise unter energetischer Baustoffauswahl zu planen. Sofern eine 2-geschossige Variante nach der Vorentwurfsphase zum Tragen kommt, könnte das Obergeschoss auch in Holzständerbauweise umgesetzt werden. Die Gründung über eine tragende Bodenplatte ist zu bevorzugen. Die Dachkonstruktion sollte nach Möglichkeit als Pultdach oder Satteldach mit schwacher Neigung gestaltet werden und sich am Bestandsgebäude orientieren. Der Erweiterungsbau soll sich in den bestehenden Gebäudekomplex einfügen und den gegenwärtigen KiTa-Betrieb mit den Außenspielflächen berücksichtigen. Eine multifunktionale Nutzung der Mensa, beispielsweise durch mobile Trennwände, ist in die Planung mit einzubeziehen. Der sommerliche Wärmeschutz ist über außenliegende Verschattungen einzuhalten. — Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 4, 5, 7.1 und 7.2 und optional 6, – Los 3 – falls eine Aufzugsplanung in Betracht kommt und diese nicht dem Objektplaner übertragen wird (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Das Raumprogramm sowie alle Anforderungen in rechtlicher und technischer Hinsicht sind ausführlich in Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung beschrieben und sind Gegenstand dieses Aufforderungsschreibens. Der Zweckverband beabsichtigt die KiTa Dockweiler für den zukünftigen Gesetzesanspruch der Ganztagsbetreuung zu erweitern. Der Anbau soll in südwestlicher Ausrichtung auf dem Grundstück der KiTa an den Bestand anbinden und im ersten Entwurf in eingeschossiger und barrierefreier Bauweise geplant werden. Die angrenzende Bus-Haltestelle befindet sich auf dem Grundstück der KiTa und könnte für die Erweiterung reduziert werden. In der Leistungsphase 2 wird ein alternativer Entwurf in zweigeschossiger Bauweise erwartet, damit der Flächenverbrauch möglichst gering ausfällt. Das Hauswirtschaftspersonal soll über einen eigenen Eingang verfügen, hier ist auch die Anlieferung der Nahrungsmittel einzuplanen. Für die Löschwasserbereitstellung ist das vorhandene Trinkwassernetz nicht ausreichend, so dass hier die Differenz zum Grundschutz über Löschwassertanks hergestellt werden muss. Die letzten Messungen vom 07-2023 ergaben eine verfügbare Löschwassermenge von 72 m³/Stunde, gefordert werden von der Brandschutzdienststelle aber 96 m³/Stunde. Das fehlende Löschwasser soll durch Löschwassertanks sichergestellt werden, die Kosten hierfür sind berücksichtigt. Im Rahmen der Grundlagenermittlung muss die Löschwasserbereitstellung mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden. Die Vorschriften der Unfallkasse RLP, sowie die Vorgaben der Brandschutzdienststelle der Kreisverwaltung sind zwingend zu beachten. Die Erweiterung der KiTa soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Die Erweiterung der KiTa ist in massiver Bauweise unter energetischer Baustoffauswahl zu planen. Sofern eine 2-geschossige Variante nach der Vorentwurfsphase zum Tragen kommt, könnte das Obergeschoss auch in Holzständerbauweise umgesetzt werden. Die Gründung über eine tragende Bodenplatte ist zu bevorzugen. Die Dachkonstruktion sollte nach Möglichkeit als Pultdach oder Satteldach mit schwacher Neigung gestaltet werden und sich am Bestandsgebäude orientieren. Der Erweiterungsbau soll sich in den bestehenden Gebäudekomplex einfügen und den gegenwärtigen KiTa-Betrieb mit den Außenspielflächen berücksichtigen. Eine multifunktionale Nutzung der Mensa, beispielsweise durch mobile Trennwände, ist in die Planung mit einzubeziehen. Der sommerliche Wärmeschutz ist über außenliegende Verschattungen einzuhalten.

Vertragslaufzeit

Periode
28 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Bollinger + Eltze Architekten Partnerschaft mbB · Ing.-Büro für technische Gebäudeausrüstung Koller PartGmbB - Beratende Ingenieure

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

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