AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5YD26E/documents) · Abgerufen am 05.09.2026 19:32 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-334110-2026/

Rahmenvertrag Sachverständigenleistungen Elektrotechnische Anlagen, Sicherheitsstromversorgung & Brandmeldeanlagen

Notice-ID: ted-334110-2026 · Procedure-ID: 3755ed3d-caee-4d4c-876e-c299eb1b882f

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Bonn AöR, Bonn
Veröffentlicht
13.05.2026
Frist (Submission)
17.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rahmen-Höchstwert
3.790.096 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Universitätsklinikum Bonn beabsichtigt die Sachverständigenprüfungen der elektrischen Anlagen und der Sicherheitsstromversorgung (inkl. Sicherheitsbeleuchtung), sowie die Prüfung der Brandmelde- und Alarmierungsanlagen und die Wirkprinzipprüfung an den Gebäuden in der Liegenschaft Venusberg und den ausgelagerten Gebäuden im Stadtgebiet für die nächsten 6 Jahre (2027 bis 2032) als Rahmenvertrag zu vergeben. Der Abruf der Prüfungen erfolgt stufenweise verteilt über die Vertragslaufzeit anhand von Einzelaufträgen, je nach Bedarf und fälligen Prüfungsterminen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2032

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).