AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 01:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-335518-2025/

Erweiterung Käthe-Kollwitz-Gymnasium, H.-Tessenow-Str. 47, 18146 Rostock - Los 601.1 Ausstattung loses Mobiliar

Notice-ID: ted-335518-2025 · Procedure-ID: aecaf299-ee7b-4f49-aced-f2bc0a147370

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Stammdaten

Auftraggeber
Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Rostock
Veröffentlicht
16.05.2025
Frist (Submission)
16.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39100000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
11.500.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt, eine dauerhafte Erweiterung für das Musikgymnasium „Käthe Kollwitz“ zu schaffen. Das unbebaute Grundstück für den Ersatzneubau grenzt unmittelbar im Westen an die vorhandene Schule, im Norden und Osten an eine Wohnbebauung und im Süden an eine Straßenbahntrasse. Der Haupteingang orientiert sich in Richtung Hauptgebäude der Schule. Der Ersatzneubau soll den Schulbetrieb in Musikübungs- und Bandprobenräumen ermöglichen sowie ein Foyer mit einem anschließenden Veranstaltungssaal beherbergen. Eine Mensa mit Möglichkeiten für Außensitzplätze ist ebenso eingeplant.

Vertragslaufzeit

Beginn
21.07.2025
Ende
25.07.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
7 Wochen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).