AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YMKY1UACCBCC/documents) · Abgerufen am 02.09.2026 01:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-335893-2024/

Baubegleitende Baugrunduntersuchungen Hamburger Straße 4. und 5. BA, Elmshorn

Notice-ID: ted-335893-2024 · Procedure-ID: d50e1a16-e5fd-4302-ab7d-750c18d76191

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Elmshorn - Der Oberbürgermeister -, Elmshorn
Veröffentlicht
05.06.2024
Frist (Submission)
08.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

In der Hamburger Straße werden der Regenwasser- und der Schmutzwasserkanal, die Straße einschl. der Geh- und Radwege, die Ampelanlagen sowie diverse Versorgungslei­tungen der Stadtwerke erneuert. Zur Unterstützung der örtlichen Bau-Überwachung soll baubegleitend ein Baugrund- und Gründungsgutachter beauftragt werden. Dieser soll bei Bedarf an den Baubesprechungen teilnehmen und Bauherr, Ingenieurbüro und Baufirma bei Baugrund- und Gründungsfra­gen beraten.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.12.2024
Ende
29.06.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
109 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer SH beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Abt. VII 1, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).