AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYY5L0V0/documents) · Abgerufen am 08.09.2026 04:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-336119-2025/

Neubau der Rettungswache Lüdinghausen - Erschließungsarbeiten

Notice-ID: ted-336119-2025 · Procedure-ID: 0a86b187-96e3-4752-bd08-f35d2d935369

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Coesfeld, Coesfeld
Veröffentlicht
23.05.2025
Frist (Submission)
26.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45111291 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
554.556 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Kreis Coesfeld lässt an der Selmer Straße (L835) in Lüdinghausen eine Feuer- und Rettungswache errichten. In diesem Zusammenhang sind Erschließungsarbeiten vorzunehmen. Im Zuge der Baufeldvorbereitung wird der Oberboden abgetragen und Schotter eingebaut. Neben den Entwässerungsleitungen der Schmutz- und Regenwasserkanalisation sind ein Retentionsspeicher und ein Koaleszensabscheider herzustellen. Die Rettungswache erhält zwei getrennte Verkehrsanbindungen. Beide Einmündungen queren den vorhandenen Geh- und Radweg und den Straßenseitengraben östlich der Selmer Straße (L835). Die Ausfahrt der Rettungsfahrzeuge wird mit einer Signalanlage ausgestattet.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).