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Ausschreibung Stadt u. LKr. Pfaffenhofen a.d. Ilm zur Beschaffung von reg. Ökostrom
Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm · Pfaffenhofen a.d.Ilm · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Leistungsgegenstand ist die Lieferung von elektrischer Energie aus 100 % erneuerbaren Energien unter Verwendung von Herkunftsnachweisen zur Versorgung von Marktlokationen der Auftraggeber. Weiterer Leistungsgegenstand ist die Lieferung von Regionalstrom in einem vom Auftragnehmer anzugebendem Umfang unter Verwendung regionaler Nachweisführung, wobei mindestens 20 % aus Anlagen mit einer Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2016 stammen. Erneuerbare Energien im Sinne dieses Vertrages sind Energien aus erneuerbaren, nicht fossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne (Solarthermie und Photovoltaik), geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas (vgl. Art. 2 Nr. 1 RL (EU) 2018/2001, ABl. L 328/102 vom 21.12.2018). Auf vorhandene Begriffsdefinitionen in der Richtlinie wird verwiesen. Als Strom aus erneuerbaren Energien gilt auch Strom aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauchs und der Verluste (ohne Pumpstrom), soweit der eingespeicherte Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde, der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien in Hybridanlagen, die auch konventionelle Energieträger einsetzen, so-wie der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse in thermischen Kraftwerken, in denen auch konventionelle Energieträger verbrannt werden, wenn der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse durch die Feststellung und Erfassung der jeweiligen Menge und Heizwerte der eingesetzten Brennstoffe rechnerisch bei der Stromerzeugung ermittelt und nachgewiesen wird. Vertragliche Nachweispflicht und Vorbehalt der Nachprüfung: Der Bieter hat die Erfüllung der Anforderungen an die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien und die Regionalität während und nach Ablauf der Laufzeit des Stromliefervertrages nach § 4 des Stromliefervertrages (Anlage D01) nachzuweisen. Die Anforderungen an die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien sind nach
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Lieferung von 100% Ökostrom und Regionalstrom mit Nachweisen zur Herkunft und Regionalität.
- Angebotspreise sind als einheitlicher Festpreis (Arbeitspreis in Cent/kWh) für alle Marktlokationen anzugeben.
- Die Preise werden nach Zuschlagserteilung basierend auf einer Formel an das Strombörsenpreisniveau (EEX) angepasst.
- Nachweis der Erfüllung der Anforderungen durch eine anerkannte Prüforganisation ist erforderlich.
- Bieter müssen die Kalkulation auf Basis der bereitgestellten Lastgang- und Verbrauchsdaten (Anlage D03, D04) vornehmen.
Die Ausschreibung betrifft die Lieferung von 100% Ökostrom und Regionalstrom für den Landkreis Pfaffenhofen a.d.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Verfahren ist einstufig gestaltet. Die Bieter sind aufgefordert ihr jeweiliges Angebot sowie die abgeforderten Eignungsnachweise bis zur festgelegten Angebotsabgabefrist einzureichen. Die Angebote können nicht verhandelt werden. Vielmehr erfolgt auf der Grundlage der Angebote der unmittelbare Zuschlag. - Aufruf zur Angebotsabgabe durch Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (und mit dieser Aufforderung) - Abgabe verbindlicher Angebote bis zum Ablauf der Frist - Prüfung und Wertung der Angebote: Zunächst wird die Eignung der Bieter anhand der Eignungskriterien geprüft. Bei Eignung der Bieter werden die abgegebenen verbindlichen Angebote anhand der Zuschlagskriterien gewertet und geprüft. Eine Bieterreihenfolge wird ermittelt. - Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten, werden vor Zuschlagserteilung auf elektronischem Wege gemäß § 134 Abs. 1 GWB (Vorabinformation) informiert. - Erteilung des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot durch Zuschlagsschreiben an den betreffenden Bieter. Der Stromliefervertrag (Anlage D01) kommt durch die Zuschlagserteilung zustande.“
es sind nur Auftraggeber aus Deutschland beteiligt
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis (Gesamtkosten für die Erstlaufzeit bis 31.12.2027) 70 %Preis
Zur Ermittlung des Angebotspreises werden die Gesamtkosten des Bieterangebotes für die Lieferjahre 2026 und 2027 errechnet. Hierfür werden die gebotenen Arbeitspreise FP_0,2026 und FP_0,2027 mit den prognostizierten Entnahmemengen je Lieferjahr an den Marktlokationen multipliziert. Als Kalkulationswerte für die Auswertung dienen die Entnahmeprognosen der Marktlokationen (vgl. Teil 1 B. bzw. Energiedaten in Anlage D04).
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Regionalstromanteil 20 %Qualität
Vom Bieter ist der Anteil an Regionalstrom, welcher nach den Regelungen der Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (HkRNDV) bzw. dem EEG-Teil der Gesamtbelieferung sein kann, über die Preisblätter (Anlage D07 + D08) anzugeben. Der durch den Auftragnehmer als Teil der Lieferung geleistete Mengenanteil Regionalstrom wird durch die maximal zulässige Höhe des Einsatzes von Regionalnachweisen im Sinne der Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (HkRNDV) bzw. dem Anteil der Erneuerbaren Energien, welche durch das EEG gefördert werden, limitiert. Dieser maximal mögliche Anteil bezogen auf die Gesamtstromliefermengen im deutschlandweiten Mix betrug nach Ausweisung des BDEW beispielsweise für das Lieferjahr 2024 einen Anteil von 50,9 % (Anteil der Erneuerbaren Energien, gefördert durch das EEG). Die maximal mögliche Menge für das Lieferjahr 2024 entspräche demzufolge deutschlandweit bei einer Gesamtstromliefermenge von 1.000.000 kWh/a und einem EEG-Anteil von 50,9 % einer Regionalstrommenge von 509.000 kWh auf das Beispieljahr 2024. Um diese im Jahr 2024 maximal mögliche Menge von 509.000kWh regional zu belegen und dies zum Angebotsbestandteil werden zu lassen, müsste der Bieter in Anlage D07 bzw. D08 (Preisblatt) eine Angabe von 100 % (bezogen auf das Beispieljahr 2024) eintragen. Dies entspricht (auf das Beispieljahr 2024 bezogen) 100 % des prozentualen Anteils an maximal möglicher Regionalstrommenge. Die eingetragenen Werte in der Anlage D07 bzw. D08 (Preisblatt) auf die ausgeschriebenen Lieferjahre 2026 und 2027 werden Wertungsgrundlage für die Punktevergabe zur Zuschlagsberechnung.
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Abrechnungs- und Effizienzkonzept 10 %Qualität
Neben dem Angebotspreis fließt weiter das Kriterium Abrechnungs- und Effizienzkonzept in die Angebotsbewertung ein: Ziel ist ein Bieterkonzept bzgl. der Leistungen des Auftragnehmers zur Transparenz der Abrechnung mit der Möglichkeit, aus der Darstellung der Abrechnung die Senkung von Energieverbräuchen durch Mitarbeitersensibilisierung und zur nachhaltigen Erzielung von Energieeinsparungen ableiten zu können. Als wertungsrelevant gelten hierbei unter anderem: - eine transparente Darstellung der abgerechneten Verbräuche und der Zuordnung zu den jeweiligen Entnahmestelle, ggfls. ergänzt mit historischer Darstellung, - Bereitstellung und kontinuierliche Fortführung einer marktlokationsscharfen Datei zum Abgleich der Energieverbrauchsdaten und der Bewertung der Erreichung von Einsparzielen, - Erläuterung, wie seitens der Auftraggeberin die Fakten und Umstände identifiziert werden können, welche für die Weiterentwicklung eines klimafreundlichen Portfolios relevant sind, - Darstellung von aus der Abrechnungsdarstellung ableitbaren Ansätzen zur Mitarbeitersensibilisierung und Schulung zur Senkung von Energieverbräuchen, - Erläuterungen vor Ort bei der Auftraggeberin in regelmäßigem Turnus, - weitere denkbare Aspekte, welche die Erreichung des oben genannten Ziels unterstützen (wie z.B. Erreichbarkeit, Transparenz, Kundenfreundlichkeit, einheitlicher Ansprechpartner, etc.).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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- Frist 23.06.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis veröffentlicht · 3 Tage nach Fristende
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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