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RV_KFZ-Leasing 2026
Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; · München · Bayern
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Beschreibung
Lieferung von Leasingfahrzeugen und den damit verbundenen Dienstleistungen. Leistungsumfang: 1) Leasingangebot von betriebsbereiten, in Deutschland zulassungsfähigen, bislang nicht zugelassenen Neu-Kfz, Leasingdauer je 12 Monate. Auswahl: a) Elektro Kleinwagen b) Elektro SUV-klein c) Elektro Obere Mittelklasse je Limousine + Kombi, d) Verbrennungsmotor (Diesel) Obere Mittelklasse: je Limousine + Kombi, 2) Implementierung Abwicklungs-Prozess i. R. d. Vorgaben der MPG mit u. a. folgenden Eckpunkten: a) Nach Fahrzeugbestellung: Auftragsbestätigung und Leasingantrag, b) zeitgerechte Abholaufforderung, c) Terminvereinbarung Fahrzeugübernahme/Tausch, d) Fahrzeugzulassung (zwingend in München), e) Lieferung Fahrzeug an Kfz-Händler vor Ort, f) Übergabe vor Ort, g) Organisation Einlagerung des zweiten Radsatzes/Radwechsel, h) Rücknahme Leasingrückläufer und Organisation Abnahme durch Sachverständigenbüro, i) Abwicklung festgestellter Schäden, j) Abnahmeprotokoll und Endabrechnung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Die Max-Planck-Gesellschaft sucht einen Auftragnehmer für die Finanzierungs-Leasing von Neufahrzeugen (Elektro und Verbrenner) für eine Dauer von 12 Monaten.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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einfache Richtwertmethode nach UfAB (Z=L/P) 100 %Kosten
Alle in der Vergabeunterlage bzw. in der Anlage E.1 (Kriterienkatalog) genannten Zuschlagskriterien
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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2 Veröffentlichungen
- 18.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 15.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 101 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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