AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.07.2026 05:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-337254-2025/

Microsoft Handelspartner Rahmenvertrag (Microsoft Enterprise Agreement)

Notice-ID: ted-337254-2025 · Procedure-ID: 2e865df6-33fb-4590-979f-45413a7f7c67

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Stammdaten

Auftraggeber
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Veröffentlicht
26.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Auftragsvolumen (Rahmen)
5.000.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Abschluss eines Microsoft Handelspartner-Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 36 Monaten auf Grundlage des Microsoft Business and Service Agreement (MBSA U5223585) zwischen Microsoft und dem Bundesministerium des Innern (BMI). Der Beitritt des AG zum Konzernvertrags Plattform (4785551) erfolgt nach Abschluss des Handelspartner Rahmenvertrages. Die Schätzmengen der Rahmenvereinbarung entsprechen den im Preisblatt/Leistungsverzeichnis genannten Mengen. Sie wurden vom AG im Rahmen einer Bedarfsschätzung ermittelt. Sie spiegeln demnach den voraussichtlichen Bedarf und die voraussichtliche Abnahmemenge wider. Der AN hat keinen Anspruch auf Abnahme dieser Zahlen während der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Sie dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage für die Erstellung des Angebotes. Die Höchstmenge der aus der Rahmenvereinbarung abrufbaren Menge entspricht den genannten Mengen plus 10%.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2025
Ende
31.05.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Crayon Deutschland GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).