AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DAE5SK0/documents) · Abgerufen am 02.10.2026 14:53 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-337988-2025/

Denkmalfachliche Begleitung

Notice-ID: ted-337988-2025 · Procedure-ID: be3e9d98-aba0-4fcf-9ea4-2a042316e5f8

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Stammdaten

Auftraggeber
Stiftung St. Matthäus, Berlin
Veröffentlicht
23.05.2025
Frist (Submission)
23.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
92522000 — Freizeit und Kultur
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung für die Planung und Realisierung der Sanierung der St. Matthäus-Kirche in Berlin ist die denkmalfachliche Begleitung. Diese gliedert sich in folgende Leistungen: - Denkmalfachliche Begleitung - Bestandsaufnahme, restauratorische Untersuchungen - Auswertung und Erstellung eines Sanierungskonzeptes mit Kostenbewertung - Restauratorische Begleitung. Die Leistungen der denkmalfachlichen und restauratorischen Begleitung sind im Rahmen einer stufenweisen Beauftragung zu erbringen. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt die Auftragserteilung zunächst nur für die Leistungen, die im Rahmen der Leistungsphasen 1-2 der Objektplanung nach HOAI erbracht werden müssen. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer, darüberhinausgehender Leistungen besteht nicht.

Vertragslaufzeit

Periode
62 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
46 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).