AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planen+Bauen Holzmodulbau Neubau Schülerwohnheim beim Berufsschulzentrum Bad Wörishofen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Unterallgäu, Mindelheim
- Veröffentlicht
- 05.06.2024
- Frist (Submission)
- 05.07.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 45214700 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Landkreis Unterallgäu schreibt die Planungsleistungen (ab der Ausführungsplanung) und die Bauleistungen für den Neubau eines Schülerwohnheims beim Berufsschulzentrum Bad Wörishofen aus. An der geplanten Stelle des Neubaus befindet sich aktuell noch eine Stahl - Containeranlage aus den 1990e r Jahren. Der Abbruch bzw. die Demontage erfolgt bauseits. Nunmehr geplant ist der Neubau des Schülerwohnheims in Holzmodulbauweise, insgesamt bestehend aus 40 vorgefertigten schlüsselfertigen Raumzellen. Der Keller und die Stelbetonbeondeplatte bleiben aus dem Bestand erhalten und sollen wiederverwendet werden. Eine bestehende Stahlbetontreppe führt aus dem Technikraum im EG nach unten. Der niedrigere Verteilerflur/ Versorgungsgang wird unverändert übernommen. Eine Hackschnitzelanlage ist als zentrale Heizanlage im Nebengebäude vorhanden und versorgt das neue Gebäude über den bereits bestehenden Versorgungsgang und Technikraum im Keller mit.Ein Satteldach und eine vorgehängte, hinterlüftete Holzfassade sind ebenfalls Teil der Planungs- und Bauleistungen. Der Neubau wurde am 2 3.04.24 vom Landratsamt Unterallgäu genehmigt. Für die Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 14 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 57 DAYS
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.07.2024
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Schwaben - VOB-Stelle, Augsburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.