AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.05.2026 00:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-339247-2025/

Deutschland – Münzen – Herstellung und Konfektionierung der „2-Euro-Sammlermünzsets Bundesländer II“ 2026 in der Prägequalität Stempelglanz und Spiegelglanz (Münze Deutschland)

Notice-ID: ted-339247-2025 · Procedure-ID: 93c8cf42-b247-4764-a611-16782436dcc6

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesverwaltungsamt (BVA) Obere Bundesbehörde
Veröffentlicht
26.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
18512100 — Bekleidung und Textilien
Branche
Bauwesen & Infrastruktur

Beschreibung

Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Konfektionierung der Sondersets „2-Euro-Sammlermünzsets Bundesländer II“ 2026 in der Prägequalität Stempelglanz und Spiegelglanz (Münze Deutschland) vergeben. Die herzustellende und zu konfektionierende Mindestmenge in der Prägequalität Spiegelglanz beträgt 13.000 Stück und die Optionsmenge bis zu 7.000 Stück, in der Prägequalität Stempelglanz beträgt die Mindestmenge 12.000 Stück und die Optionsmenge bis zu 4.000 Stück. Der Ausgabetag der „2-Euro-Gedenkmünze Bremen“ ist nach derzeitigem Stand in der zweiten Hälfte des Monats Januar 2026. Die Gedenkmünzen werden von den fünf deutschen Prägestätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) hergestellt und an den zu bindenden Auftragnehmer geliefert. Nach der Fertigstellung (Konfektionierung) sind die 2-Euro-Sammlermünzensets durch den Auftragnehmer zur Abholung durch den beauftragten Dienstleister Deutsche Post AG (DL DP AG), 92637 Weiden i.d.OPf., bereitzustellen.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Deutsche Philatelie Service GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).