AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.06.2026 23:54 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-33944-2025/

Externe Dienstleistung Privatärztliche Abrechnung

Notice-ID: ted-33944-2025 · Procedure-ID: 1a48e59d-0d98-435c-9660-a8345589706a

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR, Lübeck
Bezugsberechtigte
Ambulanzzentrum des UKSH gGmbH; Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) der ZIP gGmbH; Zentrum für Integrative Psychiatrie gGmbH
Veröffentlicht
17.01.2025
Frist (Submission)
10.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
75131000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Abrechnung und Einziehung der Vergütung für wahlärztliche und privatärztlich-ambulante Leistungen für das UKSH und dessen Tochtergesellschaften Ambulanzzent-rum des UKSH gGmbH, ZIP gGmbH und MVZ der ZIP gGmbH sowie Abrechnung und Einziehung der Vergütung für ärztliche Gutachten für das UKSH Der Auftrag umfasst die Abrechnung durch Auswertung von Behandlungsfallakten, in IT-Systemen des Auftrag-gebers oder des Auftragnehmers gespeicherte Daten, ferner Korrespondenz, Einzug der Vergütung, Beratung/Schulung sowie Patientenhotline.

Lose

7 Lose (max. 7 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2025
Ende
30.09.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).