AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.06.2026 00:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-339782-2026/

Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF20 mit Beladung für die Gemeinde Iggensbach, Lkr. Deggendorf

Notice-ID: ted-339782-2026 · Procedure-ID: 27d89870-9242-471f-843f-184cd07ebac2

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Iggensbach
Veröffentlicht
19.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144213 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Zuschlagswert
596.167 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Lieferung eines Fahrgestells für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN14530-27, DIN EN 1846-1 bis-3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis — Lieferung eines Aufbaus für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN14530-27, DIN EN 1846-1 bis-3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis — Lieferung der Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN14530-27, DIN EN 1846-1 bis-3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis — Lieferung der Beladung - hydraul. Rettungssatz für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN14530-27, DIN EN 1846-1 bis-3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis

Vertragslaufzeit

Beginn
30.03.2026
Ende
31.12.2028

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Karl Leneis Feuerwehr- und Sicherheitsbedarf · Sturm Feuerschutz GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).