AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabemarktplatz-mv.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-18f7baa6b9c-3952ce3357a3511a&PublicationType=0) · Abgerufen am 07.10.2026 18:17 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-339833-2024/

Lehrerwerbekampagne

Notice-ID: ted-339833-2024 · Procedure-ID: 57a5ef97-1c9d-4c6d-aecf-9a7e3d08e875

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für innere Verwaltung M-V, Abteilung Beschaffung/Dienstleistungen, Schwerin
Veröffentlicht
07.06.2024
Frist (Submission)
12.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79340000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1.961.898 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Strategische und konzeptionelle Weiterentwicklung, Steuerung und Durchführung der bestehenden Lehrerwerbekampagne des Landes Mecklenburg-Vorpommern (inkl. strategieentsprechender grafischer, inhaltlicher und technischer Weiterentwicklung des Karriereportals für den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern nebst Wartung und Support) für eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
120 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).