AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Umbau und Erweiterung der Grundschule Neustadt an der Donau
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Neustadt an der Donau, Neustadt an der Donau
- Veröffentlicht
- 19.03.2026
- Frist (Submission)
- 21.04.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Auftragsgegenstand sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach HOAI 2021 § 35, Leistungsphasen 1 - 9. Gegenstand der Planung sind Umbau und Erweiterung der Grundschule, Julius-Sax-Straße 27, 93333 Neustadt a.d. Donau. Für die KGR 300/400 wird mit Kosten von ca. 8,5 Mio. € netto gerechnet. Es liegt eine Machbarkeitsstudie vor. Sie wird den Auslobungsunterlagen beigelegt. Diese Machbarkeitsstudie ist nicht als Vorentwurf zu verstehen. Mit Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die am besten geeigneten bzw. bei gleicher Eignung gelosten 5-7 Bewerber als Bieter zur Angebotsabgabe und Teilnahme an der Verhandlung aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf das Erstangebot hin zu erteilen. Der Zuschlag wird nach den in den Auftragsunterlagen genannten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung erteilt. Die Leistungserbringung erfolgt unmittelbar nach Abschluss des VgV-Verfahrens. Es ist beabsichtigt, die Maßnahme in einem Zuge durchzuführen, sofern keine wesentlichen oder unvorhergesehenen Gründe dagegensprechen. Die Anforderung an die Leistungserbringung kann es erforderlich machen, häufig bzw. kurzfristig zu Abstimmungsgesprächen vor Ort zur Verfügung zu stehen. Eine wirtschaftliche Umsetzung hat oberste Priorität.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 31.08.2026
- Ende
- 30.08.2030
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 21.04.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.