AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.06.2026 21:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-339904-2025/

Gewerk 02 DW Erdarbeiten Dorum, Wremen

Notice-ID: ted-339904-2025 · Procedure-ID: 6c698ca3-c9e6-4ffc-bf49-831dee39a92c

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Wurster Nordseeküste, Wurster Nordseeküste
Bezugsberechtigte
Leinemann und Partner Rechtsanwälte
Veröffentlicht
23.05.2025
Frist (Submission)
23.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
545.323 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Wurster Nordseeküste beabsichtigt den Neubau von Feuerwehren: Feuerwehr Dorum Karl-Olfers-Straße 1 27639 Wurster Nordseeküste / Ortsteil Dorum Feuerwehr Wremen Wremer Specken 25 27639 Wurster Nordseeküste / Ortsteil Wremen Die Neubauten der Feuerwehren entstehen jeweils auf einem freien Gelände. Das jeweils massive Gebäude ist eingeschossig, mit einem Ziegel- und einem Flachdachteil. Die angrenzende Fahrzeughalle wird über ein geneigtes Sandwichdach entwässert. Die Gebäude der Feuerwehr Dorum und Wremen werden tief gegründet. Dafür werden die Erdarbeiten ausgeschrieben.

Vertragslaufzeit

Beginn
28.07.2025
Ende
26.09.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW Ref. 16), Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).