Deutschland – Bau von Eisenbahnbrücken – S 13 Troisdorf-Bonn-Oberkassel - Los 15: SÜ A 560
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Beschreibung
Bau eines Regenrückhaltebeckens, Errichtung Verkehrsanlage Autobahn (41500 m" Asphalt fräsen ADS, 41500 m² Asphalt fräsen ABS, 41500 m² Asphalt fräsen ATS, 2230 m³ Schicht ohne Bindemittel aufnehmen, 18330 m³ Frostschutzschicht,, 47500 m² Asphalttragschicht AC 22 TS herstellen, 47500 m² Asphaltbindeschicht AC 22 B S SG herstellen, 48770 m² Asphaltdeckschicht aus SMA 8 S herstellen, 1840 m Schutzeinrichtung im Mittelstreifen herstellen, 1895 m Schutzeinrichtung auf Brücken und Stützwand herstellen), Brückenbau (600 m³ Massivüberbau abbrechen, 2500 m³ Widerlager und Flügel abbrechen, 23800 m³ Baugrubenaushub, 23800 m³ Baugrubenverfüllung, 310 m² Trägerbohlwand als Baugrubenverbau, 496 m Kurzzeitverbundanker, 600 m² temporärer Baugrubenverbau, 920 m Ortbeton Bohrpfähle, 675 m² Ortbeton Sauberkeitsschicht, 400 m³ Ortbeton Fundament Widerlager und Flügel, 1050 m³ Ortbeton Widerlager und Flügel, 1000 m³ Ortbeton Stützwände, 195 m³ Ortbeton Schlepplatte, 155 t Stahlkonstruktion herstellen und montieren), Errichtung Lärmschutzanlagen auf Bauwerken (1882 m² Alu Lärmschutzwand), Errichtung Lärmschutzanlagen Straße (381 m Lärmschutzwand mit Gründung), Neubau Stützenkonstruktion Süd (10450 m³ Baugrubenaushub,1684 m² Systemkomponenten Bewehrte Erde, 1705 m² Montage Bewehrte Erde Stützwand aus Betonfertigteile, 129258 m³ Füllboden für Bewehrte Erde Stützkonstruktion, 1032 m³ Ortbeton Kopfbauten), Neubau Stützenkonstruktion Nord (2859 m³ Baugrubenaushub,540 m² Systemkomponenten Bewehrte Erde, 540 m² Montage Bewehrte Erde Stützwand aus Betonfertigteile, 2950 m³ Füllboden für Bewehrte Erde Stützkonstruktion, 276 m³ Ortbeton Kopfbauten), Hilfsbrücke (Miete), Verkehrszeichenbrücke (Abbruch vorhandene Verkehrszeichenbrücke, 6 St Fundament herstellen Rand, 5 St Fundament Herstellen Mitte, 6 St VZ Träger herstellen und montieren), wegweisende Beschilderung, Aufstellvorrichtung Verkehrszeichen errichten, Radweg unter Brücke herstellen, Telekommunikationsleistungen, Landschaftsbau
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für den Bau von Eisenbahnbrücken und zugehörigen Infrastrukturmaßnahmen, inklusive Regenrückhaltebecken, Verkehrsanlagen, Brückenbau, Lärmschutzanlagen und Stützenkonstruktionen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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48 Veröffentlichungen
- 19.05.2026 Auch in TED EU publiziert aktuell
- 18.05.2026 106 Die Herstellung der Entwässerung im Mittelstreifen konnte nicht wie geplant in Bauphase 02 abgeschlossen werden. Die Ausführung der noch fehlenden Bereiche kann erst in späteren Bauphasen (Bauphase 04 und Bauphase 05) erfolgen. Aufgrund der zum neuen Ausführungszeitpunkt bereits fertiggestellten Fahrbahn in Fahrtrichtung Hennef kann dieser Bereich nicht mehr als Zwischenlagerfläche für Baustoffe usw. verwendet werden. Es entstehen folgende Mehraufwendungen: - Transport der Baustoffe, Geräte etc. zur Einbaustelle - Handling der Materialien auf der Zwischenlagerfläche Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen aufgrund des geänderten Ausführungszeitpunkt für den Kanalbau Mittelstreifen müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 08.04.2026 103 - Zur Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs wurde durch die Projektleitung festgelegt, dass der Abbruch des südwestlichen Fundaments nicht gemäß der Bauphasenplanung ausgeführt wird, sondern ein Teilfundament zunächst im Erdreich verbleibt. Nach dem ersten Abbruch wurde das neue südliche Teilbauwerk um das verbliebene Fundament herum gebaut. Erst mit Abbruch des nördlichen Teilbauwerks wird schließlich das Fundament im Süd-Westen abgebrochen. Hierbei kann der Abbruch nur unter Erschwernissen ausgeführt werden, da der Abbruchbagger unter dem neuen Bauwerk nicht schwenken kann. Des Weiteren muss der Gleisbereich zur Ausführung der Arbeiten ein zusätzliches Mal geschützt werden, da die Arbeiten nicht wie ursprünglich vorgesehen in einem zusammenhängenden Einsatz abgewickelt werden können. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen (Hier: Abbruch Fundament Süd-West in Bauphase 04) müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 104 - Die Baugrube für das Randfundament der Verkehrszeichenbrücke VZ 2 befindet sich in einem Bereich, in dem in der Bauphase 01 eine provisorische Fahrbahnverbreiterung mittels HZV-Stützkörper hergestellt wurde. Gemäß Untersuchung der Dr. Spang GmbH soll der hergestellte Erdbetonstützkörper einen Boden vergleichbar mit Bodenklasse 7 darstellen. Infolgedessen muss die Baugrubenplanung überarbeitet werden. Weiterhin werden Mehraufwendungen für das Lösen, Laden und die Verwertung des Aushubmaterials im Vergleich zum ursprünglichen Baugrubenaushub erforderlich. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen (Hier: Herstellung Baugrube Randfundament Verkehrszeichenbrücke) müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 105 - Die Bauphasenplanung sieht eine getrennte Herstellung der Asphaltfahrbahnen in den Bauphasen 3.1 und 3.2 vor. Um einen fachgerechten Anschluss zwischen den beiden Bauabschnitten zu gewährleisten, sind zusätzliche Leistungen erforderlich: Asphalttrennschnitt durch das gesamte Asphaltpaket längs zur Fahrbahn Aufnahme und Verwertung des zurückgeschnittenen Asphaltrandes Reinigung der Nahtflanke und Herstellung des Anschlusses Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen (Hier: Trennschnitte Asphalt und Herrichten Schnittkanten) müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 10.02.2026 100 - Folgende zusätzliche Leistungen im Bereich der Lärmschutzwand Teil 2 werden erforderlich: 1. Höhe Lärmschutzwand Die planmäßige Höhe der LSW ist mit 50 cm hohen Standardelementen nicht ausführbar. Es müssen Passelemente mit einer Höhe von ca. 35cm Höhe hergestellt werden. 2. Pfosten Die LSW ist nur auf eine Höhe von 4,00m zu bemessen. Durch diese Anderung kann für die Pfosten ein wesentlich kleineres und vor allem leichteres Profil gewählt werden. 3. Servicetür Entgegen der Richtzeichnung wird die Tür nicht zwischen 2 Pfosten mit einem Abstand von ca. 1 ,34m angeordnet, sondern in einem Standardfeld mit einer Breite von 2,00 m. Der entstehende Zwischenraum muss durch eine aufwändigere Konstruktion überbrückt werden. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Hierzu gehören auch die Lärmschutzwände. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen (Hier: Passelemente, Geänderte PPfosten und Servicetür) müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 102 - Folgende zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Lieferung und Montage der VFT-Träger werden erforderlich: Mehrmengen Konstruktionsstahl für VFT Träger Erhöhter Schalaufwand Fertigteilbeton infolge Fertigteilbreite bis 2,82 m Montage der VFT Trägern Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen in Zusammenhang mit der Lieferung und Montage der VFT-Träger müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 26.01.2026 101 - Folgende zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit dem Böschungsprofil FR Köln werden erforderlich: 1. Profilgerechter Abtrag von HZV im Bereich der nördlichen Autobahnböschung Zu Unterhaltungszwecken soll die in Bauphase 01 provisorisch verbreiterte steile Böschung an den Endzustand angepasst werden. Hierbei wird die vorhandene steile Böschung abgeflacht und möglichst nah an die Regelböschungsneigung 1: 1 herangeführt. 2. Boden in Auftragsbereichen mit resultierender Böschungsneigung steiler 1: 1,5 einbauen. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen (Hier: Abtrag HZV und Einbau Oberboden) müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 06.01.2026 MKA 094 Folgende zusätzliche Erdarbeiten im Bauwerksbereich Fundament Achse 10 werden erforderlich: - Erschwernis Aushub infolge zusätzlicher Spundwand - Baugrube abschnittsweise für Bahnkörper verfüllen Der betreffende Verbau war nicht Teil der Ausschreibung und wurde nachträglich angeordnet. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen für die erforderlichen Erdarbeiten müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 13.11.2025 094 In der bereits abgeschlossenen Bauphase 01 wurde der nördliche Autobahndamm für die Behelfsbrücke und die prov. Verkehrsführung verbreitert. Im Zuge der weiteren Bauausführung wird in der Bauphase 04 der Rückbau des prov. Fahrbahnoberbaus erforderlich. Das vorliegende Leistungsverzeichnis sieht hierbei keine Position für den Rückbau und die Verwertung der Frostschutzschicht vor. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen zum Rückbau der FSS müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 095 Auf Verlangen der Autobahn GmbH sollen auf dem Kreuzungsbauwerk S13 sowohl an den Mittel- als auch an den Außenkappen Entwässerungsrinnen aus Gussasphalt hergestellt werden. Die Rinnen sollen dazu mit einer Breite von 30 cm hergestellt werden. Weiterhin sind gem. ZTV-ING zwischen Schrammbord und Randstreifen sowie zwischen Randstreifen und Asphaltdeckschicht Fugen anzuordnen. Diese sind gemäß RIZ-ING beziehungsweise ZTV-FUG herzustellen. Die Forderung der Autobahn GmbH betreffend der Entwässerungsrinnen war im Vorfeld nicht zu erwarten. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen zur Ausführung der Entwässerungsrinnen müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben. Die Leistung bleibt ansonsten unverändert. 096 Während der Absenkung des Wasserspiegels im vorhandenen Regenrückhaltebecken wurden Risse in den aufgehenden Wänden vorgefunden. Die freigelegten Risse > 0,2 mm müssen auf Verlangen der Autobahn GmbH verpresst werden. Die Schäden bzw. die zusätzlichen Verpressarbeiten waren im Vorfeld nicht zu erwarten. Die Sanierung der Schadstellen muss im Bereich der übrigen Arbeiten von Los 15.001 erfolgen. Die Leistung bleibt ansonsten unverändert. 097 Die Bauwerksprüfung des Kreuzungsbauwerkes BAB A560 5208-612 muss mit einem Zweiwegehubbühnengerät erfolgen. Um diese Bühne entsprechend eingleisen zu können, muss im Bereich des Kreuzungsbauwerkes eine prov. Eingleisstelle hergestellt und nach Beendigung der Prüfung wieder zurückgebaut werden. Weiterhin sind die in Betrieb befindlichen Kabel entlang der Bahntrasse während der Arbeiten an der Eingleisstelle zu sichern. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen für die prov. Eingleisstelle müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben. 098 Folgende Zusatzleistungen werden für den Rückbau von Asphaltflächen erforderlich: - Rückbau Verbreiterungsstreifen aus BP 02 - Erschwernis Aufnehmen des Fahrbahnoberbaus im Bereich Behelfsbrücke - Erschwernis fräsen Asphalttragschicht infolge Einbauten Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen zum Rückbau der Asphaltflächen müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 30.10.2025 MKA083: Im Zuge der Rückbauarbeiten in Bauphase 4 fallen folgende Zusatzleistungen an: - Rückbau und Verwertung Betonschutzwand im Bereich Kreuzungsbauwerk - Rückbau und Verwertung Hilfsbrückenwiderlager - Rückbau und Verwertung Verpressanker Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen im Zuge der Rückbauarbeiten müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben. // MKA089: Folgende Zusatzleistungen im Zusammenhang mit dem Bau der Kabeltrassen werden aufgrund der örtlichen Situation erforderlich: - GFK-Kabelkanal aufgeständert in Böschung herstellen - GFK-Kabelkanal in Kabelschächte einführen - GFK-Kabelkanal mehrfach auf- und zudeckeln Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen zum Bau der Kabeltrassen müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben. // MKA091: Für die Ausführung der Stützwand gem. Planpaket STW_lbau01 ist zunächst der Aushub einer Baugrube erforderlich. Im Bereich dieser Baugrube erfolgte die Herstellung der Fahrbahnverbreiterung mittels provisorischer Hydrozementation. Der Boden entspricht somit nicht mehr den Angaben des Baugrundgutachten zur Angebotsabgabe. Es liegt vielmehr ein Erdbetonkörper vor. Dieser verfestigte Boden kann nur durch zusätzlichen Einsatz leistungsstarker Geräte gelöst und geladen werden. Es kommt zu Mehraufwendungen für den erschwerten Aushub der Baugrube sowie die Entsorgung des anfallenden Aushubs bzw. Abbruchguts. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen zum Aushub der Baugrube (Hier: Geänderter Maschineneinsatz und geänderte Entsorgung) finden im Baubereich statt und deshalb müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 01.10.2025 AO 25-09 In Bauphase 4 soll die provisorische Verbreiterung der Böschung auf der Nordseite zurückgebaut werden. Dieser Böschungsbereich wurde im HZV-Verfahren vergütet. Im Zuge des anstehenden Rückbaus der provisorischen Böschung besteht deshalb die Gefahr, dass Material auf den europäischen Radwanderweg über die Böschung rollt. Der Radwanderweg muss deshalb für diese Arbeiten gesperrt werden. Für diese Sperrung ist die verkehrsrechtliche Anordnung einzuholen, die Verkehrssicherung auf- und abzubauen sowie vorzuhalten. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungs-leistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Hierzu gehören auch die erforderlichen Rückbauarbeiten. Die zusätzlichen Leistungen für die Sperrung des Radweges müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderten Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 25.09.2025 089 Die Kabeltrasse unter dem Bestandsbauwerk A560 (Überbau Süd) ist vor den Abbrucharbeiten an die Gleise zu verlegen. Für diese Arbeiten werden ca. 200m Halbschalen DN 110 benötigt. Diese Leerrohre sollen durch AN für die Kabelumverlegearbeiten bereitgestellt werden. Der AN Los 15.001a ist bereits vor Ort und verfügt über die erforderlichen Kapazitäten. Die betreffenden Leistungen können deshalb kurzfristig ausgeführt werden. Die weiteren Arbeiten können ohne größere Unterbrechung und den damit verbundenen Stillstandkosten fortgesetzt werden.
- 26.08.2025 Im Rahmen der Bauphase 1 wurde der Autobahndamm Richtung Norden prov. verbreitert, um eine größere Fahrbahnfläche zu schaffen und eine Hilfsbrücke einbauen zu können. Nachdem in Bauphase 3 das südliche Bauwerk hergestellt wurde, wird in Bauphase 4 zunächst das bestehende Bauwerk abgebrochen und im Anschluss in ähnlicher Breite wieder hergestellt. Hierzu muss zunächst die provisorische hergestellte Fahrbahnverbreiterung wieder rückgebaut und im gleichen Zuge die Baugrube des neuen Bauwerk hergestellt werden. Der Abtrag der prov. Dammverbreiterung ist nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Hierzu gehören auch die erforderlichen Erd- und Verfüllarbeiten. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen (Hier: Rückbau prov. Dammverbreiterung) müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 22.08.2025 MKA072: Das Leistungsverzeichnis enthält im Abschnitt 4.6 "Erdarbeiten und Hinterfüllung" des Brückenbauwerkes keine Position zur Hinterfüllung des Brückenbauwerkes gem. ZTV-E Abschnitt 10.3.5, wonach für Böschungskegel und Bauwerkshinterfüllungen mindestens Dpr= 100% zu erreichen ist. Die vorh. Position 04.06.0060 beschreibt ausschließlich das Verfüllen der Baugrube und nimmt die Bereiche der Bauwerkshinterfüllung explizit aus. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Hierzu gehören auch die erforderlichen Erd- und Verfüllarbeiten. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen (Hier: Hinterfüllung Bauwerk) müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben. // MKA077: Zwischen den Mittelkappen der nördlichen und südlichen Teilbauwerke befindet sich eine Bauwerksfuge, bestehend aus einem Fugenband und einer Fugeneinlage. Vor Abfuhr und Entsorgung der Bauwerkskappen müssen die Fugenmaterialien vom Beton getrennt aufgenommen und entsorgt werden. Die vertragliche Leistungsbeschreibung sieht lediglich den Rückbau der bestehenden Mittelkappen sowie die Aufnahme der Bauwerksabdichtung auf dem Kragarm vor. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Hierzu gehören auch die erforderlichen Rückbauleistungen. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen (Hier: Zusätzliche Rückbau- und Entsorgungsleistungen) müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben. // MKA081: Folgende zusätzliche Arbeiten außerhalb des vertraglichen Baufeldes werden erforderlich: Im Bereich des Kreuzungsbauwerkes über die BAB A59 sollen zusätzliche Asphaltflächen gefräst und im Nachgang wieder neu asphaltiert werden. Hierzu werden zusätzliche Asphaltfräsarbeiten, Trennschnittarbeiten, Arbeiten für die Herstellung der neuen Asphaltschichten etc. erforderlich. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen (Hier: Asphaltarbeiten) finden im Baubereich statt und deshalb müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 22.08.2025 MKA080: Im Zuge der Abbrucharbeiten des bestehenden Brückenbauwerks wurde eine unbekannte Spundwand im Bestand festgestellt. Diese Spundwand verläuft zwischen Fundament und dem vorhandenen westlichen Gleis. Diese Spundwand muss innerhalb einer Sperrpause freigelegt und abgebrannt werden. Weiter wurde ein Konfliktpunkt im übergeordneten Bauablauf der Gesamtmaßnahme festgestellt. Danach ist die Herstellung des dritten Gleises noch vor Herstellung des neuen Pfahlkopfbalken erforderlich. Hieraus folgt wiederum, dass die notwendige Ausschachtung zur Herstellung des Pfahlkopfbalken nur in einer gesicherten Baugrube erfolgen kann. Zur Absicherung dieser Baugrube wird die Herstellung einer zusätzlichen Spundwand erforderlich. Die betreffenden Verbauarbeiten (Rückbau und zusätzliche Spundwand) sowie die daraus resultierenden Zusatzleistungen und Störungen im Bauablauf waren im Vorfeld nicht bekannt bzw. zu erwarten. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der Brückenerweiterung über die A560 beauftragt. Die geänderten und zusätzlichen Leistungen (Rückbau Verbau und zusätzlicher Verbau) müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen erfolgen und können hiervon nicht getrennt bzw. an einen anderen AN vergeben werden. Die Leistung bleibt ansonsten unverändert. // AO25-01: Nach den letzten Starkregenereignissen wurden im Bereich der Bestandsböschung km 0+440 bis 0+550 unterhalb des HZV-Bereiches starke Ausspülungen festgestellt. In Abstimmung mit der Autobahn GmbH müssen diese mit Grobschlag 50/140 verschlossen werden. Diese Schäden durch Starkregen waren im Vorfeld nicht zu erwarten. Die Sanierung der Schadstellen muss im Bereich der übrigen Arbeiten von Los 15.001 erfolgen. Die Auffüllung mit Grobschlag muss deshalb in unmittelbarem Zusammenhang zur übrigen Vertragsleistung ausgeführt werden. Die Leistung bleibt ansonsten unverändert. // AO25-02: Zur Sicherstellung von Terminen ist die Trennung von Bauabläufen erforderlich. Die Montage der Lärmschutzwände muss deshalb an dem 23.06.25 in Nachtarbeit erfolgen. Erforderliche zusätzliche Maßnahmen wie zusätzliche Beleuchtung der Arbeitsstelle oder zusätzliche Hebegeräte sind zu berücksichtigen. Die zusätzliche Maßnahmen zur Terminsicherung waren im Vorfeld nicht zu erwarten. Die Ausführung der Leistung bleibt unverändert. Lediglich die zeitliche Ausführung soll nunmehr in die Nacht verschoben werden, um die Bauabläufe zu entzerren. Die Leistung bleibt ansonsten unverändert. // AO025-03: Auf Verlangen der Autobahn GmbH wird eine zusätzliche Beschilderung am südlichen Fahrbahnrand erforderlich. Die zusätzliche Maßnahmen zur Beschilderungen bzw. die Forderung der Autobahn GmbH waren im Vorfeld nicht zu erwarten. Die Ausführung der Leistung bleibt unverändert. Lediglich die zusätzliche Beschilderung muss auf Verlangen der Autobahn GmbH ausgeführt werden. Die Leistung bleibt ansonsten unverändert.
- 02.07.2025 MKA075: Gemäß Bauvertrag werden die Pfosten der Lärmschutzwände auf den Bauwerken auf vorhandenen Ankerkonstruktionen befestigt. Für das Kreuzungsbauwerk S13 ist die Lieferung und der Einbau der notwendigen Ankerkonstruktionen im LV beschrieben. Für die Kopfbalken fehlen diese Positionen. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Hierzu gehören auch die erforderlichen Lärmschutzwände. Die zusätzlichen Ankerkonstruktionen zur Befestigung der LSW müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben. // MKA 082: Folgende zusätzliche Leistungen im Bereich der Lärmschutzwand Teil 1 werden erforderlich: - Auch die Pfosten der Sanierungsbauwerke sollen Pfostenkappen erhalten. Diese müssen gesondert gefertigt und eingebaut werden. - Gemäß dem aktuellen Stand der Technik ist der gesamte Korrosionsschutz von Stahlbauteilen mit einer Stärke der organischen Schichten von in Summe 240mym (+80 mym gegenüber LV) auszubilden. Im vorliegenden Fall bedeutet dies einen zusätzlichen Auftrag einer 2. Zwischenbeschichtung. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Hierzu gehören auch die Lärmschutzwände. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen (Hier: Zusätzliche Kappen und geänderter Korrosionsschutz) müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 25.06.2025 075: In Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglichen Leistung werden folgende geänderte und zusätzliche Leistungen erforderlich: - Einbau duktiles Gussrohr im Bereich der Kanalquerung R_ 410 inklusive Rohrstatik aufgrund zu geringer Überdeckung; - Herstellung eines Zugangs zur Servicetür LSW-D durch Anpassungsarbeiten im Bereich der Mulde; - Einbau Flachbord im Bereich der lnstandsetzungsbauwerke; - Herstellung qualifizierte Bodenverbesserung in Kleinstflächen; Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Die erforderlichen zusätzlichen und geänderten Leistungen müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben. / 76: Auf Basis des freigegebenen Streckenbands der Schutzplanken am südlichen Fahrbahnrand werden geänderte und zusätzliche Leistungen erforderlich. Neben zusätzlichen Schutzplanken- und Übergangssystemen werden in Teilbereichen auch Schutzplankenfundamente benötigt. Die Montage folgender Schutzplankensysteme wird erforderlich: Super-Rail; Super-Rail Eco BW; Super-Rail VZB; Super-Rail BW; Super-Rail BW mit Sonderpfosten 7%; ÜK Super-Rail auf Super-Rail Pro BW. Die betreffenden Leistungen waren ursprünglich nicht vorgesehen und sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Hierzu gehören auch die erforderlichen Verkehrssicherungsarbeiten. Die zusätzlichen und geänderten Leistungen zur Verkehrssicherung (Hier: Schutzplakensysteme) müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 25.06.2025 Auf dem Bauwerk "ÜF B56 BW-Nr. 5209-605" wurden die Schadstellen „Bereich ÜKO Spalt“ und „freiliegender Spannkopf“ vorgefunden. Für die betreffenden Schadstellen wurde ein Sanierungskonzept durch einen sachkundigen Planer erstellt. Auf Basis des Sanierungskonzeptes werden im Rahmen der Instandsetzung des Bauwerkes 5209-605 „UF B56" geänderte und zusätzliche Leistungen erforderlich, da es aufgrund der erforderlichen zusätzlichen Sanierungsarbeiten an der UF B56 zu Verzögerungen im Bauablauf kommt und die Instandsetzung der beiden Bauwerke UF Siegstraße und UF B56 deshalb nicht mehr wie ursprünglich vorgesehen aufeinanderfolgend ausgeführt werden konnte. Dies betrifft folgende Leistungen: - Ausführung der Abdichtungs-, Schal- und Bewehrungsarbeiten am Bauwerk mit verminderter Leistung und in mehreren voneinander getrennten Einsätzen; - Herstellung der Abdichtung in Teilbereichen mit PMMA-Harz; - Mehrfache Herstellung und Rückbau Überfahrten an den Bauwerksköpfen; - Reinigen der Brückenoberfläche vor Aufbringen der Bitumenschweißbahn; - Herstellung der Bodenverbesserung vor dem Bauwerk in gesonderten Einsätzen; - Herstellung des Straßenoberbaus am Bauwerk in gesonderten Einsätzen; - Längere Vorhaltung. Die betreffenden Schadstellen sowie die daraus resultierenden Folgearbeiten und Störungen im Bauablauf waren im Vorfeld nicht bekannt bzw. zu erwarten. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der Bauwerksinstandsetzung UF Siegstraße und UF B56 beauftragt. Die geänderten und zusätzlichen Leistungen aufgrund des zusätzlichen Sanierungsbedarfs müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen erfolgen und können hiervon nicht getrennt bzw. an einen anderen AN vergeben werden. Die Leistung bleibt ansonsten unverändert.
- 15.05.2025 AvL071-MKA061: Im Rahmen der Erstellung des Kreuzungsbauwerks werden zusätzliche und geänderte Leistungen erforderlich. Dies betrifft folgende Punkte: - Herstellung Entwässerungsbereich Kreuzungsbauwerk S13 gem. RIZ-Was 7 - Erhöhter Schalaufwand Widerlager infolge geänderter Gurtung - Erdberührte Arbeitsfuge der Widerlager mit edelstahlkaschierter Bitumenschweißbahn abkleben - Erschwernis bei der Hinterfüllung des Widerlagers infolge angeordneter Totmannkonstruktion Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Hierzu gehören auch die erforderlichen Verbau-, Entwässerungs-, Abdichtungs- und Erdarbeiten. Die erforderlichen geänderten und zusätzlichen Leistungen müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderten Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. AvL072: Die Fundamentierung der Verkehrszeichenbrücken im Mittelstreifen kann aufgrund diverser Verzögerungen nicht wie ursprünglich vorgesehen in der Bauphase 02 hergestellt werden. Der notwendige Baugrubenverbau im Bereich der neuen Fahrbahn muss vor Herstellung des Fahrbahnoberbaus (Bauphase 3) eingebracht werden. Nach Erstellung des Fahrbahnoberbaus kann der Verbau nicht wieder wie ursprünglich vorgesehen gezogen werden und muss im Baugrund verbleiben. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Hierzu gehören auch die erforderlichen Verbauarbeiten für die Fundamente. Die geänderte Leistung (Verbleib Spundwand im Baugrund) muss in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderten Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. AvL074: Aufgrund der Anpassung der Kastenrinne im südlichen Baubereich in Verbindung mit der Geometrie der monolithischen Ablaufschächte ergibt sich stellenweise eine Überdeckung von lediglich 50cm. Die Ringsteifigkeit SN8 ist daher nicht mehr ausreichend. Gemäß Rohrstatik muss ein starres Rohr mit Ringsteifigkeit SN10 eingesetzt werden. Es werden ebenfalls passende Formstücke und Anschlüsse benötigt. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Hierzu gehören auch die erforderlichen Entwässerungsarbeiten. Die Anpassung der Ringsteifigkeit muss in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese geänderte Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 07.05.2025 In Zusammenhang mit der Erstellung von Kopfbalken und Kappen werden geänderte und zusätzliche Leistungen erforderlich: - Herstellung einer Sauberkeitsschicht gem. ZTV-lng zur Herstellung der Kopfbalken oberhalb der bewehrten Erde - Ausbildung und Herstellung von Raum- und Scheinfugen im Bereich der Kopfbalken sowie der Bauwerkskappen des Bauwerks 5208-612. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Hierzu gehört auch die Erstellung der erforderlichen Kopfbalken und Kappen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 07.05.2025 In Zusammenhang mit der Erstellung von Kopfbalken und Kappen werden geänderte und zusätzliche Leistungen erforderlich: - Herstellung einer Sauberkeitsschicht gem. ZTV-lng zur Herstellung der Kopfbalken oberhalb der bewehrten Erde - Ausbildung und Herstellung von Raum- und Scheinfugen im Bereich der Kopfbalken sowie der Bauwerkskappen des Bauwerks 5208-612. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Hierzu gehört auch die Erstellung der erforderlichen Kopfbalken und Kappen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 07.05.2025 In Zusammenhang mit der Erstellung von Kopfbalken und Kappen werden geänderte und zusätzliche Leistungen erforderlich: - Herstellung einer Sauberkeitsschicht gem. ZTV-lng zur Herstellung der Kopfbalken oberhalb der bewehrten Erde - Ausbildung und Herstellung von Raum- und Scheinfugen im Bereich der Kopfbalken sowie der Bauwerkskappen des Bauwerks 5208-612. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Hierzu gehört auch die Erstellung der erforderlichen Kopfbalken und Kappen. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderte Leistung getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 18.02.2025 69- Im Zuge der Arbeiten am Instandsetzungsbauwerk 5209-605 (ÜF B56) ist eine zusätzliche Instandsetzung des Revisions-gangs erforderlich. Die Instandsetzung soll gemäß dem Instandsetzungskonzept von „Kempen Krause Ingenieure“ vom 29.11.2024 durchgeführt werden. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen am Instandsetzungsbauwerk 5209-605 beauftragt. Die Ausführung der zusätzlichen Leistungen zur Sanierung des Revisionsgangs muss in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 28.01.2025 LÄ70 In BP02 wurde vor der BSW-O ein Anpralldämpfer aufgebaut. Dieser Dämpfer wurde mehrfach durch Verkehrsteilnehmer beschädigt. Die beschädigten Teile des Anpralldämpfers sind auszutauschen. Sofern dies nicht möglich ist muss der gesamte Anpralldämpfer ersetzt werden. Aufgrund der Dringlichkeit des Ausbaus musste die für den Austausch des Anpralldämpfers erforderliche Verkehrssicherung parallel erbracht werden. Die mit der Reparatur verbundene notwendige Verkehrssicherung war im Vorfeld nicht zu erkennen. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Hierzu gehören auch die erforderlichen Arbeiten zur Verkehrssicherung. Die zusätzlichen Leistungen zur Reparatur des Anpralldämpfers einschl. der zugehörigen Verkehrssicherung müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Leistungen zur Verkehrssicherung erfolgen. Weitergehende Änderungen erfolgen nicht.
- 15.01.2025 062- In der ursprünglich zur Ausführung freigegebenen Entwässerungsplanung war eine Querung des neu herzustellenden Kanals bei ca. St. 1 +280 vorgesehen. Aufgrund der vorhandenen und unter verkehr befindlichen Mittelstreifenüberfahrt Nr. 03 musste die Planung überarbeitet werden. Die neue Planung „Graben Süd bei km 1+278, MÜF 3" (080_3_0 20240718_PDF.pdf) wurde am 18.07.2024 übergeben. Danach werden unter anderem folgende zusätzliche Arbeiten notwendig: - Herstellung zusätzlicher Schächte und Entwässerungsrohrleitungen - Anschluss der Querung an einen neu hergestellten Entwässerungsschacht - Umbau des bereits produzierten und gelieferten Entwässerungsschachtes - Einbindung der neuen Schächte R_340 und R_350 in den Fahrbahnoberbau - zusätzliche Entwässerungsleitung für die Entwässerung des Bauwerkes Siegstraße/L 143 mit Anschluss an den Schacht R_300 Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Hierzu gehören auch die erforderlichen Entwässerungsarbeiten. Die geänderten und zusätzlichen Leistungen gemäß der überarbeiteten Entwässerungsplanung müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben
- 15.01.2025 049- Um die Instandsetzungsarbeiten an den Widerlagern des Bauwerkes „AS Siegburg“ (BW-Nr. 5209 605) zu ermöglichen sind folgende Vorarbeiten durchzuführen: - Demontage Fahrzeugrückhaltesysteme auf der B56 für beide Widerlager - Verkehrssicherung länger Dauer für die Bereiche der BE einschl. Einholen der Erforderlichen Genehmigungen Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungs-leistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Die vorbereitenden Arbeiten im Bereich der Widerlager müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 15.01.2025 061- Die Abdichtung auf dem Kreuzungsbauwerk darf nicht gemäß Bahnrichtlinie Ril 804, sondern muss gemäß der gültigen ZTV-lng. Abschnitt 6 Detail RiZ-lng Dicht3 Blatt 1 und 2 ausgeführt werden. Die erdseitige Entwässerung und Abdichtung erfolgt dazu gem. RiZ-lng Was7. Hierzu ist ein 1m breiter Entwässerungsbereich hinter der Widerlagerwand auszubilden. Die ursprünglich vorgesehene erdseitige Abdichtung mit Bitumen entfällt. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Hierzu gehören auch die erforderlichen Arbeiten zur Bauwerksabdichtung. Die geänderten und zusätzlichen Leistungen zur Bauwerksabdichtung müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 15.01.2025 Der Bauvertrag berücksichtigt die Entsorgung bzw. Verwertung der anfallenden Ausbaustoffe nach dem Regelwerk LAGA 2004. Hierzu werden in den einzelnen Positionen entsprechende Einbauklassen (Z-Klassen) angegeben. Die Analytik und Bewertung muss nunmehr gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung (EBV) erfolgen. Für die Entsorgung von Materialien nach EBV fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen. Die Entsorgungskosten für die Bodenmaterialien variieren stark und sind nicht deckungsgleich mit den ursprünglich angesetzten Kosten für eine Verwertung gern. LAGA. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen sind grundsätzlich durch den AN Los 15.001acd zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 15.01.2025 Die Widerlagerbänke der Instandsetzungsbauwerke „Siegstraße“ (BW-Nr. 5209 604) und „AS Siegburg“ (BW-Nr. 5209 605) sind mit Taubenkot verschmutzt. Zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit müssen die betreffenden Bauteile vor Beginn der Arbeiten gereinigt bzw. der Taubenkot entfernt werden. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen zur Reinigung von Taubenkot müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 15.01.2025 048- Die Krane sind mit einer Tages- und Nachtkennzeichnung, gemäß den Vorgaben der Bezirksregierung Düsseldorf. Dezernat 26-Luftverkehr, vorzusehen, da aufgrund der Lage der Baustelle mit tiefliegendem Hubschrauberverkehr zu rechnen ist. Die betreffende Forderung war im Vorfeld nicht zu erkennen bzw. zu erwarten. Die zusätzliche Tag- und Nachtkennzeichnung muss zur Sicherung des Flugverkehrs auf Verlangen der Bezirksregierung Düsseldorf vorgenommen werden. Die zusätzlichen Leistungen müssen in unmittelbarem Zusammenhang zur Vertragsleistung ausgeführt werden und können hiervon nicht getrennt werden. Die Leistung bleibt ansonsten unverändert.
- 15.01.2025 051- Die Schutzplanken am äußeren Fahrbahnrand müssen gemäß LV für die weiteren Arbeiten demontiert werden. Am südlichen Fahrbahnrand ist im Bereich der vorhandenen Nothaltebucht (Notrufsäule) ein an der Schutzplanke befestigter Fußgänger-Gleitschutz vorgefunden. Dieser muss zusätzlich zu den Schutzplanken demontiert werden. Weiter sind die Schutzplankenpfosten abweichend von der vertraglichen Leistungsbeschreibung einbetoniert, was zu Erschwernissen beim Ziehen der Pfähle sowie zu Zusatzleistungen zum Trennen der Baustoffe (Beton und Stahl) führt. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Hierzu gehören auch die erforderlichen Demontagen von Schutzplanken. Die zusätzlichen Leistungen im Zuge der Demontage der Schutzplanken müssen technisch in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 15.01.2025 059- Für den 2. Bauabschnitt des Kreuzungsbauwerkes ist ein Umankern des Mittellängsverbaus erforderlich. Die betreffenden Arbeiten fallen genau in den kritischen Zeitraum zwischen den beiden Sperrpausen im Sommer 2025. Eine alternative Möglichkeit der Rückverankerung ist eine Totmannkonstruktion. Die hierfür erforderlichen Arbeiten können schon in der aktuellen BP 3.1 erbracht werden, so dass in der kritischen Bauphase im Sommer 2025 Zeitersparnisse generiert, werden können. Für diese Optimierung sind die betreffenden Arbeiten für die Totmannkonstruktion sowie die zugehörige Ausführungsplanung zu erbringen. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungs-leistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Hierzu gehören auch die erforderlichen Verbauarbeiten. Die geänderte Ausführung mittels Totmannkonstruktion muss in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderten Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 15.01.2025 057- Im Zuge der Begehung der Instandsetzungsbauwerke 5209-604 und 5209-605 mit der Autobahn GmbH des Bundes wurde festgestellt, dass die Abläufe zur Durchführung der weiteren Arbeiten zu reinigen sind und die Bestandsentwässerungsleitungen gespült werden müssen. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Die Ausführung der zusätzlichen Leistungen zur Reinigung von Abläufen und dem Spülen von Bestandsleitungen müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Arbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 15.01.2025 063- Die fahrbahnseitige Hinterfüllung der LSW-D ist gem. RIZ LS 16 mit Boden nach ZTV E-StB 10.2.3 (groökörniger Boden) vorzunehmen. Die Lieferung und der Einbau des Materials sind in der vertraglichen Leistungsbeschreibung nicht erfasst. In Bereichen mit Sockelplatten mit Entwässerungsöffnungen (Pfosten 22 bis 45) ist gem. RIZ LS 18 die Verfüllung mit Grobkies 16/32 herzustellen. Die Entwässerungsöffnungen der Sockelplatten sind mit Welldrahtgitter auszustatten.Die Lieferung und der Einbau des Materials sind in der vertraglichen Leistungsbeschreibung ebenfalls nicht enthalten. Bei ca. KM 1 +400 befanden sich zusätzlich Betonfundamente, die abgebrochen und entsorgt werden mussten. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Hierzu gehört auch der Bau der Lärmschutzwände. Die zusätzliche Leistungen zur fahrbahnseitigen Verfüllung sowie der Rückbau der alten Fundamente müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 15.01.2025 058- Im Zuge der Arbeiten an den die Instandsetzungsbauwerke 5209-604 und 5209-605 ist eine zusätzliche Untergrund-vorbereitung der Betonfläche des Überbaus für die weiteren Abdichtungsarbeiten durchzuführen. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Hierzu gehören auch die Abdichtungsarbeiten. Die Ausführung der zusätzlichen Leistungen zur Untergrundvorbereitung muss in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Abdichtungsarbeiten in diesem Bereich erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 07.01.2025 NT_64_ Das Bankettmaterial der südlichen Richtungsfahrbahn wurde nach dem Analyseergebnis in die Deponieklasse II eingestuft und ist entsprechend zu entsorgen. Entsprechende Entsorgungsleistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Hierzu gehören auch die erforderliche Entsorgung der anfallenden Aushubmengen usw. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen aufgrund der Einstufung nach DepV müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. NT_68_ Im Zuge der Ausführung fällt Betonaufbruch aus dem Rückbau der Entwässerungseinrichtung an. Die Analytik und Bewertung muss nunmehr gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung (EBV) erfolgen. Für die Entsorgung von Materialien nach EBV fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungs-Positionen, da das LV noch die Entsorgung nach den bisherigen LAGA-Klassen vorsieht. Weiter sieht das Leistungsverzeichnis für den Rückbau der vorhandenen Rohrleitungen Leistungen für das Freilegen und Abbrechen der Bestandsleitungen vor. Eine Verfüllung des hergestellten Leitungsgraben im Zuge des Rückbaus ist jedoch nicht beschrieben. Das Verfüllen wird als zusätzliche Leistung erforderlich. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen sind grundsätzlich durch den AN Los 15.001acd zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Dies gilt auch für das Verfüllen der im Zuge der Rückbauarbeiten entstehenden Leitungsgräben. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 07.01.2025 NT_66_ Die bestehende Fahrbahnübergangskonstruktion (ÜKO) ist gemäß LV auf einer Länge von 31m in einem Arbeitsgang auszubauen. Tatsächlich muss der Ausbau der ÜKO aufgrund der bauzeitlichen Verkehrsführungen in 4 voneinander getrennten Einsätzen erfolgen. Weiter weist die ÜKO an Ihrer Unterkante beidseitig ein Anschlussblech auf gesamter Länge auf. Dieses Anschlussblech, das in den Bestandsplänen nicht vermerkt und somit unbekannt war, verhindert ein Abfließen des Strahlwassers, was wiederum zu erheblichen Strahlverlusten und Leistungsreduktion führt. Die zusätzlichen bauzeitlichen Verkehrsführungen sowie die unterseitigen Anschlussbleche und die damit verbundenen erforderlichen zusätzlichen Arbeitseinsätze und Erschwernisse waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Der Rückbau der Übergangskonstruktion ist grundsätzlich durch den AN Los 15.001a zu erbringen. Die erforderlichen geänderten (Erschwernis durch Anschlussblech) bzw. zusätzlichen (Ausführung in Teilabschnitten) Leistungen müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. Die Leistung bleibt ansonsten unverändert.
- 07.01.2025 NT067_MKA058__ Im Rahmen der Bauwerksinstandsetzung der Bauwerke 5209-604 (UF Siegstraße) und 5209-605 (UF B56 /AS Siegburg) werden zusätzliche und geänderte Leistungen erforderlich. Dies betrifft folgende Punkte: 1. Bauwerke 5209-604 (UF Siegstraße) und 5209-605 (UF B56 /AS Siegburg) - Zusätzliche technische Bearbeitung - Reinigung der Bestandsbrückenabläufe und -Leitungen - Untergrundvorbereitung Überbau vor Durchführung der Abdichtung arbeiten - Egalisierung der vorhandenen Schubknagge - Instandsetzung von Schadstellen auf dem Überbau mit Reaktionsharzmörtel 2. Bauwerk 5209-605 (UF B56 /AS Siegburg) - Untersuchung des Überbaus auf Schadstellen im Bereich vor der Schubknagge - Instandsetzung einer Schadstelle mit PCC-Vergussbeton im Bereich Ankerkopf Quervorspannung Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der Instandsetzung der Bauwerke 5209-604 (UF Siegstraße) und 5209-605 (UF B56 /AS Siegburg) beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen zur Bauwerksinstandsetzung müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen erfolgen und können hiervon technisch nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. __NT065_ MKA052__Der Oberboden der südlichen Dammböschung wurde nach dem Analyseergebnis in die Deponieklasse II eingestuft und ist entsprechend zu entsorgen. Entsprechende Entsorgungsleistungen sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungsbeschreibung. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Hierzu gehören auch die erforderliche Entsorgung der anfallenden Aushubmengen usw. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen aufgrund der Einstufung nach DepV müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 12.12.2024 Auch in TED EU publiziert
- 11.12.2024 Auf dem Bauwerk "ÜF B56 BW-Nr. 5209-605" wurden die Schadstellen „Bereich ÜKO Spalt“ und „freiliegender Spannkopf“ vorgefunden. Für die betreffenden Schadstellen wird ein ein Sanierungskonzept durch einen sachkundigen Planer benötigt. Die betreffenden Schadstellen waren im Vorfeld nicht bekannt bzw. zu erwarten. Es wird ein Sanierungskonzept für die betreffenden Schadstellen benötigt. Die Aufstellung des Sanierungskonzeptes muss hierbei in unmittelbarem Zusammenhang zur Vertragsleistung ausgeführt werden. Die Leistung bleibt ansonsten unverändert.
- 02.10.2024 50 (MKA45)- Die ursprünglich vorgesehene schräge Ankerlochsondierung (OZ 04.07.0065 bzw. 04.07.0070) vor Beginn der eigentlichen Ankerarbeiten kann aufgrund der vorliegenden Bodenverhältnisse nicht durchgeführt werden. Das vorhandene inhomogene Hinterfüllmaterial führt zu erheblichen Auslekungen der Sondierungsbohrung, so dass die Sondierbohrungen ergebnislos abgebrochen werden müssen. Neben den anfallenden Stillstandskosten für die eingesetzten Bohrgeräte muss das Verfahren zur Gewährleistung der Kampfmittelfreiheit geändert werden. Die Ankerherstellung muss dazu unter Begleitung durch einen Befähigungs-scheininhaber nach §20 SprengG erfolgen. Dies führt zu einer Leistungsreduktion bei der Ausführung der auszuführenden Leistungen. Die aufgetretenen Probleme aufgrund der vorliegenden Bodenverhältnisse und die damit verbundenen erforderlichen Änderungen der Kampfmittelsondierung waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Die geänderte Sondierung muss zur Sicherstellung der Kampfmittelfreiheit durchgeführt werden. Die betreffenden Arbeiten müssen in unmittelbarem Zusammenhang zur Vertragsleistung ausgeführt werden und können hiervon nicht getrennt werden. Die Leistung bleibt ansonsten unverändert.
- 28.08.2024 MKA043- Im Zuge von durchgeführten Untersuchungen wurde festgestellt, dass im abzubrechenden Bauwerk asbesthaltige Abstandshalter eingesetzt wurden. Aufgrund der nun bekannten Belastung ist der Bauwerksabbruch unter besonderen Schutzmaßnahmen durchzuführen. Die Grundlage für diese Schutzmaßnahmen bildet die TRGS 519. Der Umgang mit asbesthaltigen Abbruchstoffen ist im gesonderten Merkblatt LAGA M23 geregelt. Hierin wird explizit auf die vorhandene Situation (Asbesthaltige Abstandshalter in Stahlbeton) eingegangen. Danach ist das Abbruchgut entgegen den vertraglichen Vorgaben aus dem Wertstoffkreislauf auszuschleusen und einer gesonderten Entsorgung auf einer Deponie zuzuführen. Es fallen Mehraufwendungen im Rahmen der Abbrucharbeiten sowie der Entsorgung an. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Hierzu gehören auch die erforderlichen Rückbauarbeiten am Bestandsbauwerk. Die zusätzlichen Leistungen aufgrund der vorgefundenene Asbestbelastung müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Abbrucharbeiten zur Verkehrssicherung erfolgen. Weitergehende Änderungen erfolgen nicht.
- 28.08.2024 MKA052- Der vorhandene Oberboden westlich und östlich des Kreuzungsbauwerkes A560 ist gemäß den Untersuchungsergebnissen nicht mehr geeignet für den Wiedereinbau. Der Oberboden ist gemäß Untersuchung Dr. Spang als DK II eingestuft und muss entsprechend entsorgt werden. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen sind grundsätzlich durch den AN Los 15.001acd zu erbringen. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. MKA053- Der Bauvertrag berücksichtigt die Entsorgung bzw. Verwertung der anfallenden Ausbaustoffe nach dem Regelwerk LAGA 2004. Hierzu werden in den einzelnen Positionen entsprechende Einbauklassen (Z-Klassen) angegeben. Die Analytik und Bewertung muss nunmehr gemäß der seit dem 01.08.2023 anzuwendenden Ersatzbaustoffverordnung (EBV) erfolgen. Für die Entsorgung von Materialien nach EBV fehlen in der vertraglichen Leistungsbeschreibung die entsprechenden Abrechnungspositionen. Die Entsorgungskosten für die Bodenmaterialien variieren stark und sind nicht deckungsgleich mit den ursprünglich angesetzten Kosten für eine Verwertung gern. LAGA. Die Rückbau- und Entsorgungsleistungen sind grundsätzlich durch den AN Los 15.001acd zu erbringen. Es ändert sich lediglich die Einstufung der anfallenden Entsorgungsmengen. Statt der bisherigen Einstufung nach LAGA erfolgt nunmehr die Einstufung nach Ersatzbaustoffverordnung. Ggf. erforderliche zusätzliche Leistungen aufgrund der geänderten Einstufung müssen hierbei im Zuge der übrigen Arbeiten erbracht werden und können hiervon nicht getrennt werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese zusätzlichen Leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 23.08.2024 MKA006 - Im Rahmen der Arbeiten zur Verkehrssicherung werden folgende Zusatzleistungen erforderlich: - Verkehrssicherung kürzerer Dauer für Demontage der Schilderbrücke FR Köln/Bonn bei km 0,460 - Verkehrssicherung kürzerer Dauer für das Einheben der Hilfsbrücke FR Köln/Bonn bei km 0,750 - Fahrbahn vor Umbau der Verkehrssicherung und vor Verkehrsfreigabe großflächig reinigen - Erstellung der Verkehrszeichenpläne für die Bauphasen 3.1, 3.2, 4.1 und 4.2 mit Einarbeitung der Instandsetzungsarbeiten der Bestandsbrücken B56 - Verkehrssicherung kürzerer Dauer für den Austausch des Anpralldämpfer (Fahrbahnteilung vor Hilfsbrücke FR Köln/Bonn) bei km 0,800 - Verkehrssicherung kürzerer Dauer für die Prüfung der Hilfsbrücke FR Köln/Bonn bei km 0, 750 Der AN Los 15.001b ist mit den erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Die zusätzlichen Leistungen zur Verkehrssicherung sind in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Maßnahmen zu erbringen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Maßnahmen getrennt an einen anderen AN zu vergeben.
- 12.08.2024 Auch in TED EU publiziert
- 12.08.2024 Auch in TED EU publiziert
- 12.08.2024 Auch in TED EU publiziert
- 09.08.2024 Durch mehrere Anpassungen des Sperrpausenkalenders sind Anpassungen des Bauablaufs sowie terminsichernde Maßnahmen zur Einhaltung der Vertragstermine erforderlich. Nach Rahmenterminplan waren ursprünglich 181 Tage zur Erstellung der Fundamente und Widerlager des TBW Süd vorgesehen. Nach Änderung der Sperrpausen verbleiben nur noch 109 Tage zur Erbringung der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Um die fehlende Bauzeit von 72 Tagen aufzufangen werden geänderte Arbeitsweisen und der Einsatz von mehr Gerät bzw. Personal erforderlich. Dies betrifft vorrangig folgende Leistungen: - Einsatz einer zusätzlichen Schalkolonne einschl. eines zusätzlichen Schalsatzes - Zeitgleicher Einsatz von 2 Kranen - Gleichzeitiger Einsatz eines 2 Bohrgerätes Die Änderungen der ursprünglich geplanten Sperrpausen sowie die damit verbundene erforderliche Änderung des Bauablaufes waren im Vorfeld nicht zu erkennen. Der Einsatz zusätzlicher Kapazitäten muss zur Sicherstellung des Bauablaufes unter Berüscksichtigung der geänderten Sperrpausen erfolgen. Die betreffenden Arbeiten müssen in unmittelbarem Zusammenhang zur Vertragsleistung ausgeführt werden und können hiervon nicht getrennt werden. Die Leistung bleibt ansonsten unverändert (MKA056)
- 09.08.2024 Für die Instandsetzungsbauwerke „Siegstraße“ (BW-Nr. 5209 604) und „AS Siegburg“ (BW-Nr. 5209 605) ist jeweils ein statischer Nachweis des Kragarmanschnittes der Bestandsbauwerke für die neu zu erstellenden Kappen zu führen. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Die Erstellung der zusätzlichen statischen Nachweise muss in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Planungsleistungen erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese zusätzlichen Planungsleistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. (MKA54)
- 09.08.2024 Die Gründung der Widerlager des Kreuzungsbauwerks erfolgt mit Bohrpfählen. Im Rahmen der Ausführung der Bohrpfahlarbeiten sollen folgende Zusatzleistungen erbracht werden: - Im Zuge der Erstellung der Bohrpfähle soll zur Lagesicherung eine zusätzliche Bohrschablone verwendet werden. - Die Ausführung der Bohrpfähle ist vermessungstechnisch zu überwachen. Die Lageabweichung der Bohrung ist dazu mit einer richtungsorientierten Vertikalitätsmessung zu ermitteln. Die Ausführungstoleranzen liegen bei +-5,0 cm am Pfahlfuß. Wird diese Toleranz eingehalten, gilt die Bohrung als ordnungsgemäß hergestellt und der Pfahl kann betoniert werden. - Soweit möglich soll eine Low-Strain-Integritätsprüfung durchgeführt werden. Die betreffenden Pfähle sind entsprechend vorzubereiten und die Prüfung durchzuführen. Der AN Los 15.001a ist mit den erforderlichen Bau- und Planungsleistungen im Rahmen der SÜ A560 beauftragt. Hierzu gehört auch die Ausführung der Bohrpfahlarbeiten. Die Ausführung der zusätzlichen Leistungen zur Lagesicherung und Überwachung der Bohrpfahlarbeiten muss in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den übrigen Bohrarbeiten erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es nicht möglich, diese zusätzlichen Bau- und Vermessungs-leistungen getrennt an einen anderen AN zu vergeben. (MKA16)
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