AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Wirtschaftsprüfung und Prüfung von Internen Kontrollsystemen
Stammdaten
- Auftraggeber
- gkv informatik eGbR, Wuppertal
- Veröffentlicht
- 15.05.2026
- Frist (Submission)
- 15.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79200000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die gkv informatik ist eine eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie hat sich selbst auferlegt, wie eine große Kapitalgesellschaft nach HGB zu bilanzieren. Die gkv informatik hat gemäß Gesellschaftervertrag keine Gewinnerzielungsabsicht. Die Gesellschafter sowie die Kunden der gkv informatik sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Bewertungen der Geschäftsvorfälle der gkv informatik müssen immer auch die Auswirkungen auf die Gesellschafter einschließen. Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über - die Planung und Durchführung von Jahresabschlussprüfungen sowie Prüfungen nach § 53 HGrG, - die Prüfungen des internen Kontrollsystems bei Dienstleistungsunternehmen nach dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Prüfungsstandard IDW PS 951. - Darüber hinaus umfasst der Rahmenvertrag ein Abrufkontingent für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der bilanziellen Abbildung von Geschäftsvorfällen, die bei Bedarf und nach Maßgabe des Auftraggebers abgerufen werden können. Der Auftragnehmer erhält aus dem Rahmenvertrag konkrete Aufträge. Diese Einzelaufträge enthalten Informationen über vereinbarte Aufgaben, geplante Zieltermine und Aufwände.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 12 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.06.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.